Wem gehört ein Fluss wenn er durch Privaten Grund fließt?

2 Antworten

Meiner Meinung nach ist zu unterscheiden, ob es nun wirklich ein Fluß ist oder ein kleiner Bach.

Ein Bach, der durch Deinen Grund fliest, gehört Dir. 

Ein Fluß, abhängig von Breite, ist meist Gemeindegrund. Ausnahmen nicht ausgeschlossen.

In beiden Fällen ist das Einleiten von externen Flüssigkeiten und das Installieren von Pumpen verboten. Auch gibt es Einschränkungen, was das Fischen angeht!

Da musst du mal in die Gewässerverodnung schauen. Im Grunde gehört das Wasser der Allgemeinheit, der Grund gehört dir. Du darfst aber aufgrund von Gewässerschutzbestimmungen zum Beispiel keinen Staudamm bauen, Irgendwas ins Wasser einleiten oder übermäßig Wasser aus dem Fluß entnehmen. Wie gesagt Gewässerverordnung ist das Stichwort!