birgonia am 19.04.2009 um 2:42 Uhr
Wenn Flaschen nicht zurueck gegeben werden, weil sie versehentlich im Muell landen: Wer darf den Pfandbetrag behalten? Der Haendler, der Flaschenhersteller, der Getraenkeproduzent? Oder gar die "Deutsche Pfandbehoerde"?
Wer verkauft mir also eine Plastik-Flasche fuer 25 Cent, weil ich sie in die gelbe Tonne geschmissen habe?
Werden die ganzen Einweg-Pfand-Saecke denn zurueck an den Hersteller gegeben? Und wie wird das aufgeteilt, wenn da 5 Cokes und 5 Pepsis drin liegen?
Oder geht ein Haendler Pleite, weil bei ihm so viele Flaschen abgegeben werden und er alles aus eigener Tasche auszahlen muss?
Oder haben wir eine reiche Behoerde?
Wo bleibt das Geld?

Das Geld bleibt beim Händler. Das ist der Ersatz für die Flasche, die er nun selbst nicht mehr zurückgeben kann.
Aus den Plastikflaschen wird in China die in Europa beliebten Fleece- Pullover gemacht.
SooniC

Der Händler kauft die Getränke beim Hersteller, für die Flaschen zahlt er ihm natürlich auch Pfand, dieses holt er sich vom Verbraucher wieder zurück.
Die leeren Einwegflaschen werden, wenn sie in den Rückgabebehälter kommen, gepresst, diese gehen dann an eine Verwertung, dort werden sie zu Kunststoffgranulat geschreddert und in der Kunststoff verarbeitenden Industrie zu neuen Kunststoffproduckten verarbeitet.
Auf die Marke kommt es da nicht an, nur auf die Farbe der Behältnisse.
birgonia am 19. April 2009 13:09 Da der Haendler ja nicht nur die Flaschen zurueck nimmt, die er selber verkauft hat und selbst auch Pfand bezahlt hat, muss er die Schrottflaschen ja auch wieder an irgendjemand zurueck geben. Woher bekommt er das Pfand zurueck?
Also zahlen Haendler auch Pfand beim Grosshaendler?
Natürlich!
Dann hat der Haendler aber nicht den Gewinn gemacht. Weil er ja selbst Pfand bezahlt hat.