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Wem "gehört" die Fassade?

gefragt von Pianoman81Pianoman81 am 26.01.2009 um 0:27 Uhr

Ich habe mir im Souterrain eines Mietshauses die Räume einer ehemaligen Spenglerei gekauft. Zugang ist sowohl vom Hausflur als auch über ein Rolltor auf der Rückseite (Straßenseitig) möglich. An dieser Stelle sind auch Fenster. Die Fassade in dem Bereich ist mehr als heruntergekommen. Weist Löcher und Risse auf und der Putz fällt runter. An den Stellen im Innenraum habe ich Wassereintritt und Flecken an den Wänden. Jetzt meine Frage: Auch wenn ich Eigentümer bin, ist doch die Fassade nicht meine Aufgabe, oder? Sollte der Besitzer des Hauses nicht die Renovierung veranlassen? Ich streite seit einem Jahr mit der Hausverwaltung, wer nun für die Instandsetzung der Fassade aufkommen muss. Die meinen, ich müsse es tun. Also was jetzt? (Hobby)-Juristen: bitte um Antworten!


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Rocca
beantwortet von Rocca am 26. Januar 2009 00:28
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Normalerweise alle Eigentuemer.

Kommentar von anjanni am 26. Januar 2009 00:35

Und zwar anteilig nach Miteigentumsanteilen.


anonym
beantwortet von ManfredP am 26. Januar 2009 00:30
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Das sollte doch schon beim Kauf vertraglich geregelt werden

Kommentar von anjanni am 26. Januar 2009 00:33

Ja - und ich weiß sogar wo es stehen muß...


anonym
beantwortet von anjanni am 26. Januar 2009 00:29
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Wenn Du in einem kompletten Gebäude einen Teil gekauft hast, muß es eine Teilungserklärung geben. (Dir gehört ja z.B. sicherlich auch ein Grundstücksanteil.)

In der Teilungserklärung müßte stehen, was Gemeinschaftseigentum ist und zu welchem Teil Du daran beteiligt bist. Den Anteil kannst Du auch dem Grundbuch entnehmen.

Und dann muß es einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung geben. Da wird dann darüber abgestimmt, welche Arbeiten am Gemeinschaftseigentum vorgenommen werden sollen.

Unbedingt erforderliche Arbeiten (z.B. um Schaden abzuwenden) müssen auch unmittelbar vorgenommen werden und anteilmäßig von allen Eigentümern bezahlt werden.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 26. Januar 2009 00:29
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Der Eigentümer ist für die Instandsetzung verantwortlich. Der Besitzer bezahlt Miete und hat damit seine Schuldigkeit getan.

Kommentar von anjanni am 26. Januar 2009 00:34

Darum scheint es eher weniger zu gehen - auch wenn hier in der Frage sicherlich Begriffsverwechselungen vorlagen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. Januar 2009 00:28
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Auusen = Gemeinschaftseigentum - wenn es eine Wohnungeigentümeranlage ist.

Ansonsten Sache des Eigentümers !



anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 26. Januar 2009 00:37
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uii, ist das kompliziert. wenn du diesen teil des hauses gekauft hast, dann müsste ja auch im kv stehen, was zu diesem kauf da zu gehört, wo dein grundstück anfängt und wo es aufhört. und ich denke doch mal, da diese fläche zu deinem hab und gut gehört (du hast es ja gekauft nicht gemietet), das du es auch selbst renovieren musst! ich würde mal sagen, das war ein sehr teuerer fehlkauf...

Kommentar von D6b06b4331f88b9ba16e9d70a6cd3d6dsmallPianoman81 am 26. Januar 2009 00:56

die sache ist, dass die hausverwaltung im gesamten haus nicht investieren will. haben durch 2 geschäftslokale und einen ... sagen wir mal... nachtclub genug einnahmen und kümmern sich nicht um die wohnungseigentümer und mieter. Ich habe die Räume sehr sehr sehr günstig gekauft. Und laut Gesetz müsste die Fassade zwar anteilig allen Eigentümern gehören, aber hier geht es schon um die entstandenen Schäden in meinen Räumen. Und die Fassade sollte wohl durch den HAUS-Eigentümer bzw. die Hausverwaltung betreut werden. Ich kenn mich nicht mehr aus.... :(


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 18. Februar 2009 06:50
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Der Eigentümergemeinschaft.


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