Wem gehört der Laubengang?

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Wenn der Laubengang im Mietvertrag nicht als zur Mietsache dazugehörend erwähnt wird, dann ist der so wie das Treppenhaus auch, zur gemeinschaftlichen Nutzung gedacht. Ich kenn das auch nur so.

Muss ich gleich mal nachschauen, aufjedenfall danke schonmal :)

der darf nur zum zu- und abgang genutzt werden , muß auch immmer frei sein für notdienste.

Der Laubengang gehört dem Vermieter, dem Besitzer des Hauses. Er gehört nicht zur Mietsache. Die Mieter dürfen ihn nur benutzen,um zur Wohnung gelangen.

der gang gehört ausser dem besitzer dahingehend niemanden, da er zur gemeinschaftlichen nutzung dient.

Also darf ich diesen auch selbst benutzen z.B zum Sonnen, da dieser dem Vermieter gehört?

@Levis2001

Nur, wenn im Meitvertrag steht, dass du ihn für sowas nutzen darfst. Man darf sich ja auch nicht einfach mit nem Tisch und Stühlen ins Treppenhaus setzen.

@MaraMiez

aah... zu langsam, dem habe ich nichtz hinzu zu fügen :)