Darf ich einfach Wasser aus einem Fluss zum Beispiel in Flaschen füllen und diese Flaschen behalten oder an Freunde ins Ausland verschicken?
Und wenn wir schon dabei sind, dürfte man das theoretisch verkaufen?
Danke
In Flaschen füllen darfst Du das, aber sicherlich nicht in beliebig viele. Verkaufen darfst Du das eher nicht. Dann brauchst Du wohl ein Entnahmerecht.
Auch Flüsse gehören oft jemandem, meistens Kommune, Kreis, Land ... Das sind nämlich auch Grundstücke. Meinen Bach jedenfalls habe ich der Stadt verkauft.
Der Bundesrepublik Deutschland gehören die Wasser und Schiffahrtsstraßen. Bei einer Flasche wird keiner was sagen wenn Du den Fluß leer machst könntest Du Ärger kriegen. Kannst auch gleich das Meerwasser verkaufen.
Quandt am 22. Oktober 2008 16:27 Die Nummer find ich nu´ wieder gut! ;-)
Frag mal wem das Flußufer gehört.

Es gehört dem Bund oder dem jeweiligen Bundesland. Ich glaube aber, daß es kein Schwein interessiert, wenn du da ein paar Flaschen von mit nach Hause nimmst.
Das ist eine knifflige Frage, zu der ich nur Vermutungen anstellen kann:
Theorie 1 ist falsch.

Wer will denn bitte für wasser aus Flüssen zahlen?
Igitt
Da pullern doch so viele rein :-)
Quandt am 22. Oktober 2008 16:26 Also, ich hab da zuhause so´n weisses Teil aus Porzellan und meine Mami hat mir beigebracht mich da drauf zu setzen ...

Auch das Grundwasser gehört der Allgemeinheit, sprich deren Vertreter, also dem Staat. Bei einem eigenen Brunnen kann Dir auch eine Wasser-Entnahmegebühr abverlangt werden, gleiches gilt für den Fluß.

naja, bei galileo meinten die dass man im wald pilze sammeln kann..... so viele man will solange das gewissen mitmacht, aber verkaufen darf man sie nicht sondern nur für den privaten zweck benutzen. ich würde genau so auf das wasser tippen
Ich denke eher umgekehrt. Wenn Du es entnehmen darfst kannst DU es auch verkaufen. Und der Fluß gehört dem Landeigentümer, durch den der Fluß fließt.
Irrtum von Amt!
so habe alels gefunden.
Bei weniger als 3000 m³ im Jahr muss man nichts zahlen.
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat57/PDF-Waseg/waseggesetz.pdf