mir ist es nicht wirklich passiert, aber wie wär die Regelung im Falle eines Falles??

Das Strassenverkehrsamt hat die Daten des Fahrzeugbriefes gespeichert. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig.

erstmal gehört das Fahrzeug dem Besitzer des briefes, da ein Diebstahl keine Veränderung der Eigentumsverhältnisse begründet. Der Besitzer sollte allerdings den Diebstahl umgehend polizeilich melden und einen neuen Brief beantragen..kostet ein wenig Geld und Nerven.
Knowledge am 25. September 2007 15:58 Das kann nicht passen: Dann wäre der Dieb, also der Besitzer; auch der Eigentümer. Wie du selbst schreibst, kann man durch Diebstahl kein Eigentum erwerben, nur den Besitz.
andreas48 am 25. September 2007 16:52 dem rechtlich RICHTIGEN Besitzer..ist halt Mist, wenn man ab und zu auf Arbeit tippt..
Absolut Richtig was HelmutRn schrieb! Der Fahrzeugbrief verbrieft nicht wie langläufig angenommen das Eigentum des Fahrzeug. Alleinig der Kaufvertrag regelt die Besitzverhältnisse.
Ausszug aus wikipedia: Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat der Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

Dem Eigentümer. Leicht nachzuweisen durch den Kfz-Schein, Kfz-Steuerbescheid, Kfz-Versicherung usw.
tradaix am 25. September 2007 14:37 Kfz-Versicherung kann auch auf eine andere Person laufen (Zweitwagen).
Der Fahrzeugbrief dient als Eigentumsnachweis, du musst also nachweisen dass er gestohlen wurde

Der Fahrzeugbrief gilt als BESITZURKUNDE für das Fahrzeug

Heb den nur gut auf, der Fahrzeugbrief bekundet den Eigentümer, auch wenn er (noch) nicht eingetragen ist.

Soweit ich weiß gilt neuerdings (seit 2005) der Fahrzeugschein nur noch in Verbindung mit dem Fahrzeugbrief. Ohne Fahrzeugschein kann der Dieb normalerweise nichts machen. Ich würde auch zur Polizei gehen und den Diebstahl melden, bzw. auf die Kfz-Zulassung??. Unbedingt!!