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Wem gehört das Fahrzeug, wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wurde?

gefragt von tho1972mas am 25.09.2007 um 14:26 Uhr

mir ist es nicht wirklich passiert, aber wie wär die Regelung im Falle eines Falles??


Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 25. September 2007 14:29
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Das Strassenverkehrsamt hat die Daten des Fahrzeugbriefes gespeichert. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. September 2007 14:30
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erstmal gehört das Fahrzeug dem Besitzer des briefes, da ein Diebstahl keine Veränderung der Eigentumsverhältnisse begründet. Der Besitzer sollte allerdings den Diebstahl umgehend polizeilich melden und einen neuen Brief beantragen..kostet ein wenig Geld und Nerven.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 25. September 2007 15:58

Das kann nicht passen: Dann wäre der Dieb, also der Besitzer; auch der Eigentümer. Wie du selbst schreibst, kann man durch Diebstahl kein Eigentum erwerben, nur den Besitz.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 25. September 2007 16:52

dem rechtlich RICHTIGEN Besitzer..ist halt Mist, wenn man ab und zu auf Arbeit tippt..


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 25. September 2007 14:42
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Absolut Richtig was HelmutRn schrieb! Der Fahrzeugbrief verbrieft nicht wie langläufig angenommen das Eigentum des Fahrzeug. Alleinig der Kaufvertrag regelt die Besitzverhältnisse.
Ausszug aus wikipedia: Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.

Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat der Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 25. September 2007 14:29
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Dem Eigentümer. Leicht nachzuweisen durch den Kfz-Schein, Kfz-Steuerbescheid, Kfz-Versicherung usw.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 25. September 2007 14:37

Kfz-Versicherung kann auch auf eine andere Person laufen (Zweitwagen).


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 25. September 2007 14:32
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Der Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag!




Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 25. September 2007 14:52

und wenns verschenkt oder gewonnen wurde. Dabei erhält man selten Verträge

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 25. September 2007 19:17

für gewonnenen Autos hat man einen Nachweis, für geschenkte Autos sollte man auch einen Nachweis haben!


anonym
beantwortet von Dennse am 25. September 2007 14:28
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Der Fahrzeugbrief dient als Eigentumsnachweis, du musst also nachweisen dass er gestohlen wurde


comarel
beantwortet von comarel am 25. September 2007 14:39
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Der Fahrzeugbrief gilt als BESITZURKUNDE für das Fahrzeug


comarel
beantwortet von comarel am 25. September 2007 14:28
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Heb den nur gut auf, der Fahrzeugbrief bekundet den Eigentümer, auch wenn er (noch) nicht eingetragen ist.


cloudy27
beantwortet von cloudy27 am 25. September 2007 15:00
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Soweit ich weiß gilt neuerdings (seit 2005) der Fahrzeugschein nur noch in Verbindung mit dem Fahrzeugbrief. Ohne Fahrzeugschein kann der Dieb normalerweise nichts machen. Ich würde auch zur Polizei gehen und den Diebstahl melden, bzw. auf die Kfz-Zulassung??. Unbedingt!!


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