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Wem gehört das Dach und wer muss wann bezahlen?

gefragt von BrausepaulBrausepaul am 08.07.2009 um 23:24 Uhr

Wenn 2 verschiedene Eigentümer sich ein Doppelhaus teilen, also nicht 2 Etagen, sondern 2 Häuser nebeneinander, wer bezahlt bei Schäden am Dach? Oder ist es üblich, wie eine Eigentümergemeinschaft Schäden zusammen zu bezahlen? Oder zahlt nur jeder die Schäden auf seinem Dach?


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luckytess
beantwortet von luckytess am 8. Juli 2009 23:25
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Ein Doppelhaus ist doch auch durch eine Brandmauer getrennt. Also bezahlt jeder den Schaden, der auf seiner Hälfte entstanden ist. Wenn ein neuer Anstrich fällig ist, streiche ich doch auch nur meine Seite.

Kommentar von F5d0efa836a43118b37fd69005ccc20bsmallmoewie am 8. Juli 2009 23:25

das vermute ich auch


anonym
beantwortet von kruemel70 am 8. Juli 2009 23:25
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Ja, seid Ihr denn eine Eigentümergemeinschaft ? Gibt es eine Teilungserklärung ? Wenn nicht, dann muss sich jeder um sein eigenes Dach selber kümmern. Wenn ja, ist das Dach in der Regel Gemeinschaftseigentum.

Kommentar von anjanni am 8. Juli 2009 23:29

warst schneller ;-)

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 9. Juli 2009 05:17

Noch kein Eigentümer. wollen ja, für Verkäufer Neuland, Teilungserklärung wirds geben und da kam bei mir die Frage auf: Gemeinschaftseigentum, dann muss man sich immer einigen, zu zweit nicht immer einfach oder jeder kümmert sich um seinen Kram


Marple
beantwortet von Marple am 8. Juli 2009 23:26
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Jeder zahlt sein Dach!


anonym
beantwortet von anjanni am 8. Juli 2009 23:28
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Es gibt zwei Möglichkeiten:

Sind die Doppelhaushälften auch grundbuchlich getrennt, zahlt jeder auf seiner Hälfte.

Besteht eine Eigentümergemeinschaft (z.B. weil das Doppelhaus auf einem ungeteilten Grundstück steht) - erkennbar an einer Teilungserklärung, handelt es sich beim Dach um Gemeinschaftseigentum. Dann müssen die Eigentümer sich einigen...


anonym
beantwortet von frankenmadla am 8. Juli 2009 23:25
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wird in der eigentümerversammlung anteilig aufgeteilt.

Kommentar von anjanni am 8. Juli 2009 23:28

Wenn es eine Eigentümergemeinschaft gibt - sonst nicht.

Kommentar von frankenmadla am 8. Juli 2009 23:31

gibt es keine? dann hab ich die frage net ganz richtig verstanden. sorry


Hyronimus12
beantwortet von Hyronimus12 am 8. Juli 2009 23:28
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ich denke, jeder zahlt sein dach.


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 14. Juli 2009 12:55
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Jeder zahlt für sein Dach bzw. eventuell zahlt die Versicherung bei Sturmschäden. Soll das Dach neu gedeckt werden, kann man sich anschließen oder aus Geldmangel drauf verzichten.


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