Brausepaul am 08.07.2009 um 23:24 Uhr
Wenn 2 verschiedene Eigentümer sich ein Doppelhaus teilen, also nicht 2 Etagen, sondern 2 Häuser nebeneinander, wer bezahlt bei Schäden am Dach? Oder ist es üblich, wie eine Eigentümergemeinschaft Schäden zusammen zu bezahlen? Oder zahlt nur jeder die Schäden auf seinem Dach?

Ein Doppelhaus ist doch auch durch eine Brandmauer getrennt. Also bezahlt jeder den Schaden, der auf seiner Hälfte entstanden ist. Wenn ein neuer Anstrich fällig ist, streiche ich doch auch nur meine Seite.
Ja, seid Ihr denn eine Eigentümergemeinschaft ? Gibt es eine Teilungserklärung ? Wenn nicht, dann muss sich jeder um sein eigenes Dach selber kümmern. Wenn ja, ist das Dach in der Regel Gemeinschaftseigentum.
warst schneller ;-)
Brausepaul am 9. Juli 2009 05:17 Noch kein Eigentümer. wollen ja, für Verkäufer Neuland, Teilungserklärung wirds geben und da kam bei mir die Frage auf: Gemeinschaftseigentum, dann muss man sich immer einigen, zu zweit nicht immer einfach oder jeder kümmert sich um seinen Kram
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Sind die Doppelhaushälften auch grundbuchlich getrennt, zahlt jeder auf seiner Hälfte.
Besteht eine Eigentümergemeinschaft (z.B. weil das Doppelhaus auf einem ungeteilten Grundstück steht) - erkennbar an einer Teilungserklärung, handelt es sich beim Dach um Gemeinschaftseigentum. Dann müssen die Eigentümer sich einigen...
wird in der eigentümerversammlung anteilig aufgeteilt.
Wenn es eine Eigentümergemeinschaft gibt - sonst nicht.
gibt es keine? dann hab ich die frage net ganz richtig verstanden. sorry
Jeder zahlt für sein Dach bzw. eventuell zahlt die Versicherung bei Sturmschäden. Soll das Dach neu gedeckt werden, kann man sich anschließen oder aus Geldmangel drauf verzichten.
das vermute ich auch