Ich habe ein Auto gekauft, und damit steh ich im Kaufvertrag. Mein Exfreund steht aber im Fahrz.schein u auch im Brief. Ich muß dazu sagen das ich seit 1 1/2 jahren von ihm getrennt lebe aber das Auto noch habe u auch fahre und sämtliche Kosten trage. Versicherung und Steuer sowie auch anfallende Rep. Kosten. Nun bin ich vor Gericht gegangen, da er von mir die Summe von 5000 Euro verlangt u er der Meihnung ist, das wäre sein Auto. Wir hatten das Auto damals auf seinen Namen zugelassen, weil ich ansonsten mit 140%(Neuling) anfangen hätte müssen. Kann mir jemand helfen, da ich nun Angst habe das er Recht bek.u ich kein Auto mehr habe um auf meine Arbeitsstelle zu gelangen.

Guten Morgen,... das sieht schlecht für Dich aus, da er im Fahrzeugbrief steht. Das war ein grosser Fehler, da das mehr zählt, als der Kaufvertrag... LG
Wenn Dein Freund Dir die Zulassungsbescheinigung Teil I (Brief) überlassen hat zeugt das davon das er Dir das Fahrzeug verkauft hat. Geh doch einfach zur Zulassungsstelle und ändere die Zulassung.
andreas48 am 14. November 2008 09:02 Teil 2 braucht sie aber auch...
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen. Eigentümer ist allein derjenige, dem das Kfz übereignet wurde. Eigentümer an einem Kfz wird demnach nur derjenige, der sich mit dem früheren Eigentümer geeinigt hat und dem das Kfz übergeben wurde. In der Praxis ist dies meist der, welcher als Käufer im Kaufvertrag steht, und deshalb auch üblicherweise das Eigentum an dem Auto durch Übergabe erworben hat.
so isses! (siehe oben)
Deswegen kann ja auch der der den Fahrzeugbrief hat darüber verfügen, denn er ist der Halter ! Eigentümer ist da zweitrangig, weil es für die exikutive und judikative einfach nicht nachvollziebar wäre, wer für das Fahrzeug verantwortlich ist, deswegen gibt es ja den Brief. Gibt j a gerade im privazten AUtoverkauf oft gar keinen schriftlichen Vertrag, also kann dann im Notfall der Nachweis nur über den Fahrzeugbrief geführt werden und durch die Übergabe des Fahrzeugbriefes an jemand anderes wird ein Verkauf impletziert. Warum gehen die Autohändler bei Ratenverkäufen hin und behalten den Fahrzeugbrief, weil sie sich damit legitimieren können und der Wagen nicht weizter verkauft werden kann
Er hat natürlich mir nicht den Brief überlassen, denn er war so frech u hat sich den Ordner mit den Vers. Papieren u Unterlagen des Autos ohne meine Einwilligung sofort an Land gezogen.
frankoel am 23. November 2008 19:10 Dann haste aber ganz schön gepennt, und jetzt ein echtes Problem, denke ich!

Wer im Brief steht, ist der Besitzer.
frankoel am 23. November 2008 19:11 Hey, da haste aber zum Glück Deine Meinung nochmal überdacht, oder?

du bist der Eigentümer, da du bezahlt hast
er ist der Halter, weil es im Brief so steht
er ist der Versicherungsnehmer
du bist der Fahrer
auflösen kann sich der ganze Schlamassel nur, wenn er die die Papiere gibt und die rechtmäßigkeit des Kaufvertrages auf deinen Namen anerkannt wird
So änlich habe ich es auch nach langer Recherche im Internet verstanden,aber Sicherheit gab es mir nicht so ganz.Somit hätte ja auch er die Kosten der Vers. und Rep. u Steuern tragen müssen, da er der Halter ist. Oder?Kommt mir dies vielleicht zugute, da ich dies alles bezahlt habe?Naja am Ende hoffe ich nur das du Recht hast u ich am 21.11.08 vor Gericht Recht bekomme. Danke
frankoel am 23. November 2008 19:13 Und, wie ist's vor Gericht gelaufen? Das musste uns jetzt aber unbedingt verraten???

Der Eigentümer ist dein Exfreund. Du bist die Besitzerin. Kaufvertrag hin oder her.
andreas48 am 14. November 2008 09:13 falsch..weil Eigentum ud Besitz gleiches ist..
Maximus40 am 14. November 2008 09:18 Eigentümer ist in diesem Fall die Käuferin. Sie ist auch gleichzeitig Besitzerin, weil sie das Fahrzeug fährt. Würde es eine andere Person fahren, wäre diese der Besitzer. Vergleiche BGB - Unterschied Eigentum und Besitz
StefanKfg am 14. November 2008 09:27 Eigentum und Besitz sind nicht das gleiche. Wenn ich mir z.B. dein Auto leihe, dann bin ich der Besitzer, aber das Eigentum an dem Auto hast weiterhin du. Eigentum erwirbt man nur, wenn man eine Gegenleistung erbringt. Sei es in Form von Geld oder über einen Schenkungsvertrag.
Toggy am 14. November 2008 10:05 besser hätte ich es auch nicht erklären können, dafür erst einmal ein DH
frankoel am 23. November 2008 19:15 Genau, da ist ein klarer Unterschied!!! An Andreas: Informier Dich mal bei jemandem, der sich mit Recht ein bisschen auskennt, das lernt man in Bayern nämlich schon in der Schule!!!
Oha! Die Bayern sind also dem Rest der Republik mal wieder ueberlegen. Wir kriechen im Staub, oh erhabener Bayer.
Eddy21 am 14. November 2008 14:30 Besitz und Eigentum trennen Welten ! Besitz ist die vorübergehende Inbesitznahme eier Sache oder eines Gegenstandes , und Eigentum ist die tatsächliche Gewalt !
Eigentümer ist, wer den Brief in seiner Gewalt hat !

Kannst du denn nachweisen, dass das Geld von dir ist? Also hast du ne Zahlungsbestätigung aus der hevorgeht, dass du das Geld bezahlt hast. Eigentümer ist immer derjenige, der die Sache bezahlt hat.
Wenn ich jemandem was schenke, (so würde er es auslegen) bin ich immer der, der zahlt.
StefanKfg am 14. November 2008 09:27 Schenkungen müssen aber schriftlich festgehalten werden!
Also,ich habe nur den Kaufvertrag in den Händen u bezahlt habe ich bar.Somit keinen Zahlschein oder ähnliches. Der Vorbesitzer des Autos war eine Freundinn von mir. Vielleicht hilft mir das.
hallo der jenige der im schein und im brief steht ist der besitzer
nochmal nein! er ist der HALTER! besitzer ist der, der mit dem auto rumfährt, eigentümer immer noch der, der es bezahlt hat!
WER hat den Fahrzeugbrief ? Wenn du ihn hast umschreiben lassen fertig !
Es waere schoen, wenn Du hier schreiben koenntest, wie die Sache ausgegangen ist, denn offenbar sind sich nicht alle einig.
Erstmal guten Morgen alle zusammen, danke für eure Antwort.Die Sache ist so ausgegangen, dass ein Schätzwert des Auto gemacht wurde(2000 Euro) u ich die Hälfte des Betrag an meinen Ex zahlen muß.Nun habe ich alle Papiere u auch Schlüssel u bin alleiniger Besitzer meines Auto,s.Juhu....Ist das nicht toll!!! Das Portal finde ich klasse, werde mich auf jeden Fall wieder melden. DANKE

Sorry für dich - aber das Auto ist auf seinen Namen zugelassen, also ist es rechtlich gesehen auch seines. Wie er menschlich damit umgeht, bleibt ihm überlassen - aber so wie es aussieht, hast du keine Chance. Gib ihm das Auto, und kauf dir ein Gebrauchtes - der Markt ist z.Z. voll mit Schnäppchen. Und ärgere dich nicht ;-)))

hmm also in meinen erfahrung was ich so gelesen habe (gott sei dank nicht selber erlebt) wird das ein längerer prozess mit ewigen hin und her.....
würde dir empfehlen
1 mal vernünftig mit ihm zu reden
2 freunde zu ihm shcicken und dir die dokumente hmm nja nennen wir es holen
(für 2teres übernehm ich keine garantie!!!!)
falls du das nicht willt am bestern freunde (keine verwandten da deren aussagen ohne gewicht sind [meistens] ) vor gericht als zeugen laden das sie bstätigen können das dir das auto gehört und du damit fährst......
am besten alle rechnungen und so weiter die du gezahlt hast auch mitnehmen!!!
(falls ihr euch allerdings nicht persönliche ohne gericht einig werdet dann würd ich mich auf eine längere kostspielige gerichtstrefferei eistellen ;) )
hoffe konte helfen :)
Wichtig ist erst einmal wer den KFZ-Brief hat. Eigentlich ist der Besitzer des Briefes auch der Eigentümer, egal auf wessen Name das Fahrzeug zugelassen ist. Das wird häufig aus Versicherungstechnischen Gründen gemacht. Du hast aber einen Kaufvertrag und bist damit Eigentümer des Autos und als "Paar" wird es nicht schwer sein in den Besitz des KFZ-Briefes zu gelangen. Kann der EX keinen Kaufvertrag von Dir vorweisen dann gehe zum Rechtsanwalt.
entschuldige, aber das ist unsinn! nach aktueller rechtsprechung ist derjenige der im kaufvertrag steht, auch der eigentümer des autos. das ist ja auch logisch, da man ja auch ein auto kaufen kann, ohne selber fahren zu können. entsprechende urteile könnt ihr im internet nachlesen.
Das glaube ich nicht. Dann müsste man bei einer "Verschrottung" des Autos ja auch nur den Kaufvertrag vorlegen... und nicht den Fahrzeugbrief. Dieser ist das wichtigste- sollte deshalb ja auch niemals im Auto gelassen werden (Diebstahl und danach Weiterverkauf des Autos)... LG
@maulwurf: das ist in der tat ein problem, jemand könnte das auto in gutem glaiben erwerben, wenn man ihm den brief gibt! trotzdem ist der brief KEIN inhaberpapier. der brief benennt lediglich den aktuellen halter, das ist der, der im zweifel die knöllchen bekommt :-)) er sagt aber nichts über die eigentumsverhältnisse aus. is so, sorry.
Der Kfz Brief weist mich nicht als Eigentümer aus, wenn ich drin stehe? also ist ein gekauftes Auto aus zb. 2. Hand nichts meins? so ein Blödsinn.
Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)
Genau, der der den Brief hat, hat gewonnen :-)
ne, eben NICHT!
Wer den Brief hat kann ihn umschreiben lassen und somit wäre die Sache gegessen ! Brief ist ein notwendiges Nachweis Dokument, da kann Kaufvertrag viel aussagen. Ist wie bei einem Hauskauf ich kann im Kaufvertrag stehen, stehe ich nicht im Grundbuch bin ich nicht Eigentümer !
nein, das grundbuch ist NICHT vergleichbar mit dem kfz-brief.
Es geht um die Auswirkung, wenn ich den Brief habe, dann kann ich den Wagen umschreiben lassen. Das heisst der Brief ist viel wichtiger als, ein Kaufvertrag.
Ich kann beim Notar viele Kaufverträge unterschreiben, solange ich nicht im Grundbuch stehe, weil er es verpennt oder so, bin ich nicht Eigentümer. Auch da ist der Kaufvertrag erst an Zweiter Stelle zu sehen.
An myzyny: Doch, Mariposa hat völlig Recht!!!
Ich bin mir nicht sicher ob das so richtig ist, wie du sagst. Mein Anwalt sagte das es nach einer neuen Best. nicht unbedingt wichtig ist wer im F.Brief steht.Ich hatte gedacht das irgendjemand schon einige Erfahrung mit so einer Situation hat.Die Eintragung im F.Brief und Schein wurde doch nur wegen steuerlichen Vorteielen gemacht. Aber drotzdem Danke für dein Komentar.
Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief.
Bist Du Dir sicher das ich eine differente Meinung mit Deinem Anwalt habe? Ich glaube wir sprechen vom selben Sachverhalt.
Das stime iuch dir zu, aber wen ich deinen KFZ Brief habe, wie beweist du, dass wir keinen Kaufvertrag per Handschlag geschlossen haben. Und da wird ein Richter dann sagen, hm warum hätten sie ihm sonst den Brief geben sollen, wenn nicht als Eigentumsübertragungsabsicht !