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Wem gehört das Auto, wenn ich den Kaufvertag gemacht habe?

gefragt von sinastern am 14.11.2008 um 8:58 Uhr

Ich habe ein Auto gekauft, und damit steh ich im Kaufvertrag. Mein Exfreund steht aber im Fahrz.schein u auch im Brief. Ich muß dazu sagen das ich seit 1 1/2 jahren von ihm getrennt lebe aber das Auto noch habe u auch fahre und sämtliche Kosten trage. Versicherung und Steuer sowie auch anfallende Rep. Kosten. Nun bin ich vor Gericht gegangen, da er von mir die Summe von 5000 Euro verlangt u er der Meihnung ist, das wäre sein Auto. Wir hatten das Auto damals auf seinen Namen zugelassen, weil ich ansonsten mit 140%(Neuling) anfangen hätte müssen. Kann mir jemand helfen, da ich nun Angst habe das er Recht bek.u ich kein Auto mehr habe um auf meine Arbeitsstelle zu gelangen.


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maulwurf1975
beantwortet von maulwurf1975 am 14. November 2008 09:01
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Guten Morgen,... das sieht schlecht für Dich aus, da er im Fahrzeugbrief steht. Das war ein grosser Fehler, da das mehr zählt, als der Kaufvertrag... LG

Kommentar von Simple_avatar6smallmyzyny03 am 14. November 2008 09:10

entschuldige, aber das ist unsinn! nach aktueller rechtsprechung ist derjenige der im kaufvertrag steht, auch der eigentümer des autos. das ist ja auch logisch, da man ja auch ein auto kaufen kann, ohne selber fahren zu können. entsprechende urteile könnt ihr im internet nachlesen.

Kommentar von 5c07c13ce7e5a0c187483e5875718dafsmallmaulwurf1975 am 14. November 2008 09:16

Das glaube ich nicht. Dann müsste man bei einer "Verschrottung" des Autos ja auch nur den Kaufvertrag vorlegen... und nicht den Fahrzeugbrief. Dieser ist das wichtigste- sollte deshalb ja auch niemals im Auto gelassen werden (Diebstahl und danach Weiterverkauf des Autos)... LG

Kommentar von Simple_avatar6smallmyzyny03 am 14. November 2008 09:23

@maulwurf: das ist in der tat ein problem, jemand könnte das auto in gutem glaiben erwerben, wenn man ihm den brief gibt! trotzdem ist der brief KEIN inhaberpapier. der brief benennt lediglich den aktuellen halter, das ist der, der im zweifel die knöllchen bekommt :-)) er sagt aber nichts über die eigentumsverhältnisse aus. is so, sorry.

Kommentar von Simple_avatar10smallLenaKlein am 18. Februar 2009 13:16

Der Kfz Brief weist mich nicht als Eigentümer aus, wenn ich drin stehe? also ist ein gekauftes Auto aus zb. 2. Hand nichts meins? so ein Blödsinn.

Kommentar von Mietnormade am 14. November 2008 09:12

Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 14. November 2008 09:15

Genau, der der den Brief hat, hat gewonnen :-)

Kommentar von Simple_avatar6smallmyzyny03 am 14. November 2008 09:17

ne, eben NICHT!

Kommentar von Silberheim am 14. November 2008 09:22

Wer den Brief hat kann ihn umschreiben lassen und somit wäre die Sache gegessen ! Brief ist ein notwendiges Nachweis Dokument, da kann Kaufvertrag viel aussagen. Ist wie bei einem Hauskauf ich kann im Kaufvertrag stehen, stehe ich nicht im Grundbuch bin ich nicht Eigentümer !

Kommentar von Simple_avatar6smallmyzyny03 am 14. November 2008 09:27

nein, das grundbuch ist NICHT vergleichbar mit dem kfz-brief.

Kommentar von Silberheim am 14. November 2008 10:48

Es geht um die Auswirkung, wenn ich den Brief habe, dann kann ich den Wagen umschreiben lassen. Das heisst der Brief ist viel wichtiger als, ein Kaufvertrag.

Ich kann beim Notar viele Kaufverträge unterschreiben, solange ich nicht im Grundbuch stehe, weil er es verpennt oder so, bin ich nicht Eigentümer. Auch da ist der Kaufvertrag erst an Zweiter Stelle zu sehen.

Kommentar von Be7666f49972fea26638ef8b17fc5b7esmallfrankoel am 23. November 2008 19:03

An myzyny: Doch, Mariposa hat völlig Recht!!!

Kommentar von sinastern am 14. November 2008 09:21

Ich bin mir nicht sicher ob das so richtig ist, wie du sagst. Mein Anwalt sagte das es nach einer neuen Best. nicht unbedingt wichtig ist wer im F.Brief steht.Ich hatte gedacht das irgendjemand schon einige Erfahrung mit so einer Situation hat.Die Eintragung im F.Brief und Schein wurde doch nur wegen steuerlichen Vorteielen gemacht. Aber drotzdem Danke für dein Komentar.

Kommentar von Mietnormade am 14. November 2008 09:38

Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief.

Bist Du Dir sicher das ich eine differente Meinung mit Deinem Anwalt habe? Ich glaube wir sprechen vom selben Sachverhalt.

Kommentar von Silberheim am 14. November 2008 11:48

Das stime iuch dir zu, aber wen ich deinen KFZ Brief habe, wie beweist du, dass wir keinen Kaufvertrag per Handschlag geschlossen haben. Und da wird ein Richter dann sagen, hm warum hätten sie ihm sonst den Brief geben sollen, wenn nicht als Eigentumsübertragungsabsicht !


anonym
beantwortet von Mietnormade am 14. November 2008 09:01
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Wenn Dein Freund Dir die Zulassungsbescheinigung Teil I (Brief) überlassen hat zeugt das davon das er Dir das Fahrzeug verkauft hat. Geh doch einfach zur Zulassungsstelle und ändere die Zulassung.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 14. November 2008 09:02

Teil 2 braucht sie aber auch...

Kommentar von Mietnormade am 14. November 2008 09:07

Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen. Eigentümer ist allein derjenige, dem das Kfz übereignet wurde. Eigentümer an einem Kfz wird demnach nur derjenige, der sich mit dem früheren Eigentümer geeinigt hat und dem das Kfz übergeben wurde. In der Praxis ist dies meist der, welcher als Käufer im Kaufvertrag steht, und deshalb auch üblicherweise das Eigentum an dem Auto durch Übergabe erworben hat.

Kommentar von Simple_avatar6smallmyzyny03 am 14. November 2008 09:11

so isses! (siehe oben)

Kommentar von Silberheim am 14. November 2008 09:28

Deswegen kann ja auch der der den Fahrzeugbrief hat darüber verfügen, denn er ist der Halter ! Eigentümer ist da zweitrangig, weil es für die exikutive und judikative einfach nicht nachvollziebar wäre, wer für das Fahrzeug verantwortlich ist, deswegen gibt es ja den Brief. Gibt j a gerade im privazten AUtoverkauf oft gar keinen schriftlichen Vertrag, also kann dann im Notfall der Nachweis nur über den Fahrzeugbrief geführt werden und durch die Übergabe des Fahrzeugbriefes an jemand anderes wird ein Verkauf impletziert. Warum gehen die Autohändler bei Ratenverkäufen hin und behalten den Fahrzeugbrief, weil sie sich damit legitimieren können und der Wagen nicht weizter verkauft werden kann

Kommentar von sinastern am 14. November 2008 09:24

Er hat natürlich mir nicht den Brief überlassen, denn er war so frech u hat sich den Ordner mit den Vers. Papieren u Unterlagen des Autos ohne meine Einwilligung sofort an Land gezogen.

Kommentar von Be7666f49972fea26638ef8b17fc5b7esmallfrankoel am 23. November 2008 19:10

Dann haste aber ganz schön gepennt, und jetzt ein echtes Problem, denke ich!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 14. November 2008 09:02
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Wer im Brief steht, ist der Besitzer.

so ist das eben

Kommentar von Be7666f49972fea26638ef8b17fc5b7esmallfrankoel am 23. November 2008 19:11

Hey, da haste aber zum Glück Deine Meinung nochmal überdacht, oder?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. November 2008 09:02
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du bist der Eigentümer, da du bezahlt hast

er ist der Halter, weil es im Brief so steht

er ist der Versicherungsnehmer

du bist der Fahrer

auflösen kann sich der ganze Schlamassel nur, wenn er die die Papiere gibt und die rechtmäßigkeit des Kaufvertrages auf deinen Namen anerkannt wird

Kommentar von sinastern am 14. November 2008 09:31

So änlich habe ich es auch nach langer Recherche im Internet verstanden,aber Sicherheit gab es mir nicht so ganz.Somit hätte ja auch er die Kosten der Vers. und Rep. u Steuern tragen müssen, da er der Halter ist. Oder?Kommt mir dies vielleicht zugute, da ich dies alles bezahlt habe?Naja am Ende hoffe ich nur das du Recht hast u ich am 21.11.08 vor Gericht Recht bekomme. Danke

Kommentar von Be7666f49972fea26638ef8b17fc5b7esmallfrankoel am 23. November 2008 19:13

Und, wie ist's vor Gericht gelaufen? Das musste uns jetzt aber unbedingt verraten???


Toggy
beantwortet von Toggy am 14. November 2008 09:02
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Der Eigentümer ist dein Exfreund. Du bist die Besitzerin. Kaufvertrag hin oder her.


Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 14. November 2008 09:13

falsch..weil Eigentum ud Besitz gleiches ist..

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 14. November 2008 09:18

Eigentümer ist in diesem Fall die Käuferin. Sie ist auch gleichzeitig Besitzerin, weil sie das Fahrzeug fährt. Würde es eine andere Person fahren, wäre diese der Besitzer. Vergleiche BGB - Unterschied Eigentum und Besitz

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 14. November 2008 09:27

Eigentum und Besitz sind nicht das gleiche. Wenn ich mir z.B. dein Auto leihe, dann bin ich der Besitzer, aber das Eigentum an dem Auto hast weiterhin du. Eigentum erwirbt man nur, wenn man eine Gegenleistung erbringt. Sei es in Form von Geld oder über einen Schenkungsvertrag.

Kommentar von 97ffa0605adcb20acf48c9fef43e9449smallToggy am 14. November 2008 10:05

besser hätte ich es auch nicht erklären können, dafür erst einmal ein DH

Kommentar von Be7666f49972fea26638ef8b17fc5b7esmallfrankoel am 23. November 2008 19:15

Genau, da ist ein klarer Unterschied!!! An Andreas: Informier Dich mal bei jemandem, der sich mit Recht ein bisschen auskennt, das lernt man in Bayern nämlich schon in der Schule!!!

Kommentar von Simple_avatar1smallTomSelleck am 9. Dezember 2008 19:45

Oha! Die Bayern sind also dem Rest der Republik mal wieder ueberlegen. Wir kriechen im Staub, oh erhabener Bayer.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 14. November 2008 14:30

Besitz und Eigentum trennen Welten ! Besitz ist die vorübergehende Inbesitznahme eier Sache oder eines Gegenstandes , und Eigentum ist die tatsächliche Gewalt !

Eigentümer ist, wer den Brief in seiner Gewalt hat !


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 14. November 2008 09:09
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Kannst du denn nachweisen, dass das Geld von dir ist? Also hast du ne Zahlungsbestätigung aus der hevorgeht, dass du das Geld bezahlt hast. Eigentümer ist immer derjenige, der die Sache bezahlt hat.

Kommentar von Simple_avatar1smallfirefox2204 am 14. November 2008 09:19

Wenn ich jemandem was schenke, (so würde er es auslegen) bin ich immer der, der zahlt.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 14. November 2008 09:27

Schenkungen müssen aber schriftlich festgehalten werden!

Kommentar von sinastern am 14. November 2008 09:46

Also,ich habe nur den Kaufvertrag in den Händen u bezahlt habe ich bar.Somit keinen Zahlschein oder ähnliches. Der Vorbesitzer des Autos war eine Freundinn von mir. Vielleicht hilft mir das.


anonym
beantwortet von nicki18 am 14. November 2008 09:16
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hallo der jenige der im schein und im brief steht ist der besitzer

Kommentar von Simple_avatar6smallmyzyny03 am 14. November 2008 09:39

nochmal nein! er ist der HALTER! besitzer ist der, der mit dem auto rumfährt, eigentümer immer noch der, der es bezahlt hat!


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 14. November 2008 09:18
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Ihm..kannst leider nichts machen.


anonym
beantwortet von Silberheim am 14. November 2008 09:20
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WER hat den Fahrzeugbrief ? Wenn du ihn hast umschreiben lassen fertig !


TomSelleck
beantwortet von TomSelleck am 9. Dezember 2008 19:46
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Es waere schoen, wenn Du hier schreiben koenntest, wie die Sache ausgegangen ist, denn offenbar sind sich nicht alle einig.

Kommentar von sinastern am 11. Dezember 2008 08:30

Erstmal guten Morgen alle zusammen, danke für eure Antwort.Die Sache ist so ausgegangen, dass ein Schätzwert des Auto gemacht wurde(2000 Euro) u ich die Hälfte des Betrag an meinen Ex zahlen muß.Nun habe ich alle Papiere u auch Schlüssel u bin alleiniger Besitzer meines Auto,s.Juhu....Ist das nicht toll!!! Das Portal finde ich klasse, werde mich auf jeden Fall wieder melden. DANKE


dschinghi
beantwortet von dschinghi am 14. Dezember 2008 10:29
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Sorry für dich - aber das Auto ist auf seinen Namen zugelassen, also ist es rechtlich gesehen auch seines. Wie er menschlich damit umgeht, bleibt ihm überlassen - aber so wie es aussieht, hast du keine Chance. Gib ihm das Auto, und kauf dir ein Gebrauchtes - der Markt ist z.Z. voll mit Schnäppchen. Und ärgere dich nicht ;-)))


floeh18
beantwortet von floeh18 am 22. Dezember 2008 10:31
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hmm also in meinen erfahrung was ich so gelesen habe (gott sei dank nicht selber erlebt) wird das ein längerer prozess mit ewigen hin und her.....

würde dir empfehlen

1 mal vernünftig mit ihm zu reden

2 freunde zu ihm shcicken und dir die dokumente hmm nja nennen wir es holen

(für 2teres übernehm ich keine garantie!!!!)

falls du das nicht willt am bestern freunde (keine verwandten da deren aussagen ohne gewicht sind [meistens] ) vor gericht als zeugen laden das sie bstätigen können das dir das auto gehört und du damit fährst......

am besten alle rechnungen und so weiter die du gezahlt hast auch mitnehmen!!!

(falls ihr euch allerdings nicht persönliche ohne gericht einig werdet dann würd ich mich auf eine längere kostspielige gerichtstrefferei eistellen ;) )

hoffe konte helfen :)


anonym
beantwortet von princediwo am 23. April 2009 14:57
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Wichtig ist erst einmal wer den KFZ-Brief hat. Eigentlich ist der Besitzer des Briefes auch der Eigentümer, egal auf wessen Name das Fahrzeug zugelassen ist. Das wird häufig aus Versicherungstechnischen Gründen gemacht. Du hast aber einen Kaufvertrag und bist damit Eigentümer des Autos und als "Paar" wird es nicht schwer sein in den Besitz des KFZ-Briefes zu gelangen. Kann der EX keinen Kaufvertrag von Dir vorweisen dann gehe zum Rechtsanwalt.


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