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Wem gehören meine Röntgenaufnahmen?

gefragt von marlenchen am 18.01.2008 um 17:23 Uhr

ich habe ein problem mit meinem arzt. er hat vor ca. einem jahr eine röntgenaufnahme meiner wirbelsäule gemacht. für einen besuch beim orthopäden brauche ich nun diese aufnahmen, da ich nicht will, dass ich schon wieder geröngt werden muss. daher habe ich heute bei meinem arzt nach den aufnahmen gefragt. der sagte mir allerdings, dass er mir die aufnahmen nicht geben könnte, da sie in meiner akte bei ihm bleiben müssten. stimmt das? es geht doch um meine gesundheit und eigentlich müssten diese aufnahmen doch mir gehören, zumal sie doch auch meine krankenkasse gezahlt hat... wem gehören also die aufnahmen?

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tradaix
beantwortet von tradaix am 18. Januar 2008 17:41
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Röntgenbilder gehören dem Arzt

R+V-Infocenter: Patienten können Krankenakte einsehen und Befund kopieren – nach Röntgenpass fragen

Wiesbaden, 21. November 2005. Jeder Deutsche wird einmal pro Jahr geröntgt oder mit anderen Verfahren von innen betrachtet – so die Statistik. Viele Patienten wollen dabei die Strahlenbelastung möglichst gering halten. Doch können sie ihre Röntgenbilder einfach mitnehmen, wenn sie den Arzt wechseln? Ja klar, meinten mehr als zwei Drittel der Deutschen bei einer aktuellen Umfrage des Infocenters der R+V Versicherung. Doch das ist ein Irrtum, denn Röntgenbilder gehören dem Arzt - wie andere Krankenunterlagen auch. Allerdings haben Patienten das Recht, ihre eigenen Akten einzusehen und Arztberichte und Befunde zu kopieren.

Grundsätzlich gilt: Ärzte und Kliniken müssen Behandlungen dokumentieren und alle Krankenunterlagen aufbewahren – und damit auch die Röntgenbilder. Deshalb dürfen sie dem Patienten die Bilder nicht ganz überlassen. Wenn ein anderer Arzt die Behandlung fortsetzt, kann er die Unterlagen jedoch anfordern. Das vermeidet unnötige und belastende Doppeluntersuchungen. Heute kopieren immer mehr radiologische Praxen die Aufnahmen für die Patienten auf CD-ROM oder DVD - meist gegen eine Gebühr von fünf bis zehn Euro. Ist das nicht möglich, kann der Röntgenpass helfen. Darin tragen Kliniken und Ärzte alle Aufnahmen ein. So ist auch nach Jahren noch nachvollziehbar, wo ältere Röntgenbilder angefordert werden können.

(RuV.de)


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 18. Januar 2008 17:39
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Der Weg, den "dandara" vorschlägt, ist sicher o.k. Ich habe es mir allerdings zur Angewohnheit gemacht, bei Röntgenaufnahmen aber auch MRT-Aufnahmen sowie Aufnahmen von Darm- und Magenspiegelungen vom Arzt eine Kopie zu verlangen, um bei weiteren Arztbesuchen durch die Vermeidung neuer Aufnahmen Kosten zu sparen bzw. Strahlenbelastungen zu vermeiden.

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 18. Januar 2008 21:17

Sehr wichtig! Man erspart sich das Gerenne nach vielen Jahren oder einem Umzug und hat die Dokumente selbst im Überblick und jederzeit parat! DH!


Lamai
beantwortet von Lamai am 18. Januar 2008 17:25
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Die Aufnahmen gehören dem Arzt, der sie gemacht hat. Er muss sie Dir aber für weitere Utersuchungen bei einem anderen Arzt aushändigen. Du bist verpflichtet, sie ihm dnach wieder zu übergeben. Der Arzt der sie erstellt hat mus sie 30 Jahre aufbewahren, danach dürfen sie vernichtet werden.

Kommentar von merlina am 18. Januar 2008 17:26

aha... aber bezahlt habe ich sie doch und mein körper ist drauf. warum gehören sie dann dem arzt???

Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 18. Januar 2008 17:28

Sie gehören immer dem Arzt, Du hast sie ja nicht aus eigener Tasche bezahlt. Er hat sie erstellt und ihm gehören sie auch, egal wer sie bezahlt hat und egal ob Dein Körper darauf ist.Er MUSS sie aber an den patienten als Leihgabe weiter geben wenn dieser die Aufnahmen für weitere Unterschungen benötigt.


dandara
beantwortet von dandara am 18. Januar 2008 17:26
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Der Orthopäde kann diese Aufnahmen von deinem Arzt anfordern. Es wäre also gut wenn du das vor deinem Termin beim Orthopäden in die Wege leitest.


anonym
beantwortet von Heurkens am 18. Januar 2008 19:14
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Hallo, der Arzt händigt normal, für eine weitere Behandlung, die Unterlagen aus aber hinterher muß man sie zurück bringen.


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