Weltraumhippe am 18.09.2009 um 11:04 Uhr
Hallo,
ich meine nicht die Bäume, die über ein Grundstück hinausragen, sondern die Bäume, die als Allee an einer Straße stehen (meist sind dahinter Felder).
Wem gehören die Bäume und somit die Früchte?
Darf man die Pflücken?
Danke für hilfreiche Antworten!
Die Bäume am Strassenrand gehören dem Eigentümer der Strasse.Bund,Land,Kreis oder Gemeinde.Früher konnte man bei der zuständigen Strassenmeisterei den Ertrag dieser Bäume ersteigern und somit ernten.Ich glaube heute dürfte es durch die Kenntnis über die Umweltgifte kaum mehr getätigt werden.

hallo mhh... ich glaube das gehört der stadt. am besten solltest du mal nachfragen ob du dir welche pflücken kannst. PS: 1 oder 2 sind schon ok ;) mfg

Die gehören den Gemeinden oder auch Bauern.
Fallobst darf mitgenommen werden, was am Baum hängt dagegen nicht.
Dir gehören sie nicht und pflücken ist auch nicht drin. Wenn Du erwischt wirst, kannst Du eine Anzeige wegen Diebstahl bekommen.
Weltraumhippe am 18. September 2009 11:10 Intelligente Antwort, wem gehören sie denn? das war ja meine Frage!
Logisch denken ist bei Dir wohl Glücksache. Demjenigen der sie gepflanzt hat. Das kann die Gemeinde, die Stadt, eine Privatperson sein.

meistens der gemeinde oder den bauern wo das feld nicht weit ist^^ aber rechtens gehört es den baum es sind seine früchte^^
Weltraumhippe am 18. September 2009 11:09 Das finde ich gut, dann kann ich ja sagen: Ich habe den Baum gefragt, der hatte nichts dagegen! :-)
Exotime am 18. September 2009 11:29 lol ..genau^^
Pflücken darf man nicht!
Weltraumhippe am 18. September 2009 11:11 Die Antwort reicht mir nicht, gibt es dazu auch eine Begründung?
Das ist doch eindeutig im BGB geregelt. Eigentum andere darfst du nicht einfach wegnehmen. Wenn du Obst vom Baum nimmst und isst, dann ist das Mundraub.
Weltraumhippe am 18. September 2009 12:02 Hallo! Ich will es auch nicht wegnehmen! Lies einfach die Frage mal genauer! Ich will wissen, wenm sie gehören!
wie oft denn noch. die bäume gehören entweder dem bauern des angrenzenden feldes oder der wiese, dem bund, dem land oder der gemeinde zu dem das flurstück gehört über das du gerade trampelst.
Die gehören alle den Inhaber der Bäume. Selbst Fallobst gehört dazu. Aufheben und mitnehmen ist Diebstahl und kann angezeigt werden.
Weltraumhippe am 18. September 2009 11:10 Ich möchte wissen, wer der Inhaber der Bäume ist...

Das sind alles meine...Nimm ja die Pfoten davon!!

Die Meisten gehören den Gemeinden, deshalb darf man das Obst auch flücken oder aufheben.