Wi eist das rechtich eigentlich gestaltet? Auch bei kleineren Anbietern..
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14 Tage. Verkäufer muss dich über Widerruf gut sichtbar aufklären! Schau mal ins Fernabsatzgesetz. http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht-bei-verbraucher-ve...

14 tage widerruf, sonst die üblichen garantien und gewährleistungen. am besten liest man sich dazu auch die agb durch, da sollte eigentlich alles drin stehen, vor allem, wenn es irgendwelche individuellen regelungen gibt (wobei man die gesetzlichen fristen damit natürlich nicht streichen kann)
groovie am 31. Januar 2009 21:01 anders bei privat z. b. ebay.
seregwen am 31. Januar 2009 21:07 sicher, privat ist nochmal ein anderer fall. obwohl auch hier z.b. eine gewährleistung gegenüber nicht genannten mängeln gilt, die sich nicht ausschließen lässt. auch wenn das manche glauben...

In jedem Fall hast du gesetzlich zwei Wochen Widerrufsrecht, teilweise auch vier Wochen. (bezogen auf gewerbliche Käufe, natürlich auch da nicht ohne Ausnahme - siehe Fernabsatzgesetz)

gutefrage09 s.o. hat richtig geantwortet. Ergänzung: Ein Internetgeschäft ist kein "Haustürgeschäft". Die AGB gut lesen, Rücktritt muß genau definiert sein.