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Welches Vertragsmodell als Bauherr mit Architekten abschließen laut Honorarordnung für Architekten?

gefragt von bottlequeen am 27.08.2009 um 15:01 Uhr

Meine Schwester plant den Bau eines Hauses, indem unser Vater der Bauherr wäre aufgrund seiner Grundkenntnisse. Nun haben wir aber gelesen, dass sich die Kosten für den Architekten aufgrund der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erhöhen. Und man müsse sich für eins von zwei verfügbaren Vertragsmodellen entscheiden. Könnt ihr uns diesbezüglich einen Tipp geben?

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Borrmann
beantwortet von Borrmann am 31. August 2009 15:05
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Die Frage stellt sich so eigentlich nicht: Die HOAI 2009 regelt, dass das Honorar auf der Grundlage einer Kostenberechnung zu vergüten ist. Nur wenn überhaupt keine Planungsgrundlagen vorliegen, auf deren Basis eine Kostenberechnung sinnvoll erfolgen kann, kann das Baukostenvereinbarungsmodell gewählt werden. Es besteht also erstmal nicht die freie Wahl zwischen den beiden Modellen.

Inwieweit ihr mit einem Architekten ggfs. eine abweichende Vereinbarung treffen könnt, müsst ihr mit dem Architekten direkt verhandeln.


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anonym
beantwortet von parisien am 27. August 2009 15:27
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wenn sich die HNO sich erhöht würde ich natürlich die jetzige sätze nehmen und nicht die nach der erhöhung. eine schätzung ist doch vorab egal weil sie normal für beide varianten ist und bei der abrechnung die tatsächlichen leistungen abgerechnet werden.


anonym
beantwortet von ohrwurm40 am 27. August 2009 15:12
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Ich weiß, dass Freunde aus unserer Nachbarschaft vor der selben Situation standen. Sie mussten sich entscheiden, entweder nach einer Kostenschätzung das Honorar auf Basis der Kostenberechnung zu vergüten oder eben noch vor Beginn der Planung eine Kostenvereinbarung zu treffen. Die Entscheidung muss deine Schwester natürlich treffen. Evtl. kann sie selbst auch noch einmal in der Honorarordnung für Architekten nachlesen.


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