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Welches Strafmaß erwartet mich für Warenbetrug?

gefragt von ratlos0815 am 05.11.2009 um 23:37 Uhr

Hallo!

Ich habe bald eine Gerichtsverhandlung wegen Warenbetrugs und wurde vor einiger Zeit bereits für eine ähnliche Strafsache zu einem Bußgeld verurteilt (jedoch ohne Gerichtsverhandlung, weil es der erste Vorfall war und ich ein Geständnis abgelegt habe). Ansonsten habe ich keinerlei Vorstrafen.

Kurz zur Info: Ich weiß bis heute nicht, wie es dazu kommen konnte. Mein Bankkonto und auch der eBay-Account, um den es dabei geht, existieren schon lange nicht mehr und ich habe keine Möglichkeit, auf meine damaligen Daten zurückzugreifen. Ich habe mich direkt schuldig bekannt, weil ich Angst vor schlimmeren Konsequenzen hatte, da nach Angaben der Polizei wohl alles gegen mich sprach. Dementsprechend war mir eine Geldstrafe lieber als eine mögliche Gerichtsverhandlung. Zudem habe ich Schulden und war bis vor kurzer Zeit noch arbeitslos, was ja nun auch nicht unbedingt für mich spricht.

Soll ich die Wahrheit sagen und damit riskieren, dass mir nicht geglaubt wird und mich dadurch eine härtere Strafe erwarten könnte? Oder soll ich wieder direkt ein Geständnis ablegen, um das alles schnell zu beenden und vielleicht noch mal mit einer Geldstrafe davonzukommen? Wie sehen überhaupt meine Chancen aus? Erwartet mich evtl. doch eine Haftstrafe oder kann ich noch auf Bewährung hoffen?

Danke für eure Hilfe!


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anonym
beantwortet von Sally2809 am 5. November 2009 23:38
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Vielleicht besprichst Du das lieber mit Deinem Anwalt?


anonym
beantwortet von Rolfe am 5. November 2009 23:41
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Du musst wissen, ob du etwas gemacht hast. Es macht keinen Sinn, etwas zuzugeben, was du nicht getan hast. Aber auch ohne ein Geständnis muss die Polizei doch Beweise gegen dich haben, sonst gäbe es doch keinen Tatverdacht.


DiplomKaufmann
beantwortet von DiplomKaufmann am 5. November 2009 23:43
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Also der Beruf Anwalt existiert ja auch in Deutschland. Du müsstest schon viel mehr schreiben, damit überhaupt jemand den Sachverhalt versteht. Zum Beispiel unter welcher Rechtsform du gehandelt hast. In welcher Höhe der angebliche Betrug war. Und vor allem wieso es dazu gekommen ist, etc..

Kommentar von ratlos0815 am 5. November 2009 23:48

Wenn ich momentan die Möglichkeit hätte, einen Anwalt zu konsultieren, würde ich das natürlich auch tun. Aber die besteht aktuell leider nicht und ich möchte zumindest ungefähr wissen, worauf ich mich im Schlimmsten Fall einstellen muss. Deshalb meine Frage.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 5. November 2009 23:45
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Dein Anwalt kann dir mehr sagen, aber wenn du nichts angestellt hast, brauchst du auch nichts zuzugeben.

Kommentar von ratlos0815 am 5. November 2009 23:50

Wenn ich es nicht zugebe, bin ich in der Beweispflicht und das wird - wie bereits oben beschrieben - schwierig...

Kommentar von Rolfe am 5. November 2009 23:55

Nein - kein Beschuldigter muss seine Unschuld beweisen.Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld beweisen...

Kommentar von ratlos0815 am 6. November 2009 00:04

Ist das so? Naja, ich kenne mich damit nicht wirklich aus und bin recht panisch... Vor allem habe ich genug gehört, um Justitia gegenüber nicht gerade positiv eingestellt zu sein. Kann mir denn niemand sagen, wie groß in meinem Fall die Wahrscheinlichkeit einer Haftstrafe ist?

Ich bin Anfang 20 und habe - wie gesagt - wegen einem anderen Warenbetrug in Höhe von 1000 € bereits eine Geldstrafe von 300 € erhalten, aber ohne Gerichtsverhandlung. Nun kommt also noch der aktuelle Fall dazu, bei dem es um einen Schaden in Höhe von 300 € geht. Meine Sozialprognose ist insofern positiv, dass ich eben nicht vorbestraft bin und über einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle verfüge.

Kommentar von ratlos0815 am 6. November 2009 19:57

Kann mir niemand etwas dazu sagen? Schade... Trotzdem vielen Dank für alle bisherigen Beiträge!


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