sagichnich am 03.08.2009 um 11:48 Uhr
Seit längerer Zeit werde ich gestalkt. Deshalb habe ich bereits Anzeige erstattet. Eine der "wundervollen" Ideen des Stalkers war es, mitten in der Nacht den Notruf zu wählen und der Polizei zu erzählen, ich hätte ihn gerade angerufen und Selbstmordabsichten geäußert (völliger Schwachsinn).
Das hatte dann zur Folge, das ich um 5 Uhr morgens aus dem Schlaf gerissen wurde. Vor meiner Tür stand ein riesiges Aufgebot bestehend aus Polizei, Feuerwehr, Rettungssanitätern, Notarzt und meinen sämtlichen Nachbarn. Vielleicht könnt ihr euch mein Entsetzen vorstellen...
Das Ganze passierte noch zwei weitere Male. Am folgenden Sonntag gegen 16 Uhr und einige Monate später zu einer Zeit, zu der ich gar nicht zuhause war. Der Sohn meiner Vermieterin konnte die Polizei nur mit Mühe davon abhalten, meine Tür aufzubrechen....
Jedenfalls wurde meine Anzeige wegen Nachstellens zugunsten der durch die Polizei erfolgten Anzeige wegen Notrufmißbrauchs eingestellt, weil das zu erwartenede Strafmaß der zweiten Anzeige höher ist und ähnliche Tatbestände zugrunde liegen.
Nun meine Frage: Hat irgendjemand eine Idee, wie hoch das Strafmaß sein könnte? Eine Geldstrafe wäre nicht vollstreckbar, da derjenige Hartz 4 bezieht. Ist mit Haft zu rechnen?

Mit Haft bestimmt noch nicht. Eventuell wird er erstmal verwarnt (kein Geld, dann Sozialarbeit) und wenn er Wiederholungstäter wird, dann kann er mit Haft rechnen.
Hängt davon ab, ob derjenige schonmal vorstrafentechnisch aufgefallen ist. Auf Notrufmissbrauch steht bis zu ein Jahr Haft, wenn er noch "sauber" ist, dann wird er Sozialstunden bekommen, würde sich das ganze aber häufen oder er ist schon Wiederholungstäter, dann wäre Knast möglich.
Die Kosten für den Einsatz wird er nicht zahlen können, aber ggf. erwirkt dann das Gericht einfach einen Schuldtitel so das er 30 Jahre lang in der Pflicht steht, die Einsatzkosten zu zahlen, wenn er irgendwann mal wieder Kohle hat.
Ist denn sichergestellt, das er es war? (War er so blöde und hat den Notruf von seinem eigenen Telefon angerufen?)
sagichnich am 3. August 2009 11:54 Eine Vorstrafe hat er bisher nicht. Und ja, er hat von seinem eigenen Telefon aus angerufen, seine Nummer wurde eingeblendet und er hat auch brav seine Personalien angegeben...
dann ist er blöd auch noch.....??
sagichnich am 3. August 2009 12:01 Ähm, ja, da hast du wohl recht ;-)
Also wenn er keine Vorstrafe hat, dann wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Haft bekommen, wenn er grade nicht noch andere Sachen offen hat. Dein einziger Trost wird sein, dass er a) dich in Zukunft in Ruhe lässt, weil er merkt das er dadurch Stress mit den Cops bekommt oder b) er es nicht merkt und auf diese Schiene weiter macht, aber die Mitarbeiter der Notrufzentrale ganz genau wissen, was sie von dem Typen zu halten haben, wenn er dich wieder mal anzinken will, ergo Sie also nicht darauf eingehen. Je nach dem wie alt er ist und sich vor Gericht aufführt wird er wohl als Strafe zwischen ca. 35 und 90 Tagesätze bekommen, da er aber nicht Zahlen kann wird das wohl in ca. 200 bis 500 Sozialstunden umgewandelt werden. Plus theoretisch die Kosten für den Einsatz, die er aber nie zahlen werden kann.
sagichnich am 3. August 2009 12:13 Dass er mich endlich in Ruhe lässt wäre mir am allerliebsten! Ständig lässt er sich irgendwelche neuen "Events" einfallen. Jetzt droht er, mich wegen Diebstahls anzuzeigen. Ich hätte ihm 1000.- Euro gestohlen. Dann will er mal meinen Arbeitgeber, mal Freunde von mir anrufen und mich dort schlecht machen. Dann sagt er, ich wäre schuld, wenn er sich das Leben nimmt. Er bedroht mich, beschimpft mich, dann macht er mir mal wieder Liebeserklärungen, schickt mir Geschenke oder steht vor meiner Tür. Ich hab immer gedacht, so etwas passiert nur im Film. Oder vielleicht liest man mal davon in der Zeitung. Aber das mir sowas mal selbst passieren könnte, damit hab ich nicht gerechnet :-(
Ich würde dir empfehlen, neben der jetzt laufenden Notrufgeschichte, auch andere strafrechtliche Sachen zur Anzeige zu bringen. Denn die von dir genannten Sachen sind ganz andere Tatbestände, wo die Staatsanwaltschaft das nicht einfach einstellen kann. Der hier schon erwähnte Stalkingparagraph dürfte da sehr gut greifen, das kann man da nicht mehr abschmettern. Wichtig ist, das du alle Vorfälle gut dokumentierst, also wann, wieviel Uhr und wo passiert, ggf. Zeugen und vielleicht auch Fotos (von den Geschenken usw.). Neben dem Stalkingparagraph kannst du ihn auch nach Verleumdung §178 und Bedrohung §241 StGb anzeigen. So wie du das schilderst ist da noch ein bisschen mehr rechtlich drinne, du solltest am besten mal zu einem Anwalt. Dann könntet ihr auch möglicherweise eine Einstweilige Verfügung beantragen, das der x und y zu unterlassen hat, und bei Zuwiederhandlung sanktioniert wird (da wäre dann Knast wohl sogar noch schneller möglich)
sagichnich am 3. August 2009 12:37 Ich danke dir sehr für deine vielen guten Ratschläge. Eine einstweilige Verfügung ist schon ergangen, ist aber wegen eines Formfehlers nie rechtskräftig geworden (das AG hat die Zustellung irrtümlich nicht veranlasst). Eventuell werde ich eine neue Verfügung beantragen, warte aber erstmal die Verhandlung ab. Ich hoffe darauf, dass er Einsicht zeigt. Jetzt, wo er vor Gericht erscheinen muss und sicherlich auch verurteilt wird, wird ihm vielleicht klar, dass sein Handeln Konsequenzen hat (ja, ich glaube noch an Wunder...). Dokumentiert habe ich alles, auch wenn mir das unendlich schwer fällt. Am liebsten würde ich die ganzen widerwärtigen SMSn, Mails, Briefe usw. ungelesen entsorgen. Mir ist jedesmal speiübel, wenn ich sie doch lesen muss, um alles festzuhalten...
Ah, da hast du ja schon perfekt reagiert. Ja, ich kann mir auch gut Vorstellen das er dann erstmal die Bälle flach hält, wenn er merkt was sein Verhalten für Auswirkungen hat. Ich wünsche dir viel Kraft, Erfolg und hoffentlich baldige Ruhe :-) Beste Grüße

Soviel ich weiß zeigt es bei der Polizei immer die Nummer des Anrufenden an, unabhängig davon ob derjenige eine Rufnummernunterdrückung eingeschaltet hat. Daher dürfte es doch eigentlich für die Behörden kein Problem sein, bei einem Fehlalarm den Verursacher festzustellen. Deshalb wurde ja auch die Notrufnummernwahl bei einem Handy ohne SIM-Card abgeschafft, wegen Notruf-Nummern-Mißbrauchs!
Es gibt aber in Deutschland noch tausende Telefonzellen, von wo aus das anonym geschehen kann.
sagichnich am 3. August 2009 11:57 Es steht fest, dass er es war. Er hat sich noch nicht mal die Mühe gemacht, anonym anzurufen.
Zeig den jenigen an..Stalking ist ja strafbar,..normal müßte er für den Aufwand aufkommen,...und wenn er es nicht bezahlen kann,...absitzen...
sagichnich am 3. August 2009 11:52 Ich hab ihn ja angezeigt. Und er wird auch verurteilt werden. Nur eben nicht wegen Stalkings (Nachstellen) sondern wegen des Notrufmißbrauchs.
ich würde ihn aber auch wegen Stalking anzeigen....
sagichnich am 3. August 2009 12:00 Wie geschrieben. Das hatte ich ja gemacht. Nur ist meine Anzeige eingestellt worden, weil die andere "höherwertig" war.
Wiederholungstäter ist er nur insofern, dass er den Notruf dreimal mißbraucht hat...
Wenn er nach der Verwarnung das nochmal macht. Das meinte ich damit.