Welches Recht hat der Vermieter?

gefragt von Seppling am 20.11.2008 um 16:05 Uhr

Hallo, in unserer Wohnung hängt der Haussegen schief. Seit nunmehr vier Monaten ist unser Bad kaputt (abgesenkter Fußboden, Wasserschaden), die Fenster sind undicht und nur ein Raum (von zweien) ist beheizbar. Der Vermieter ließ uns mit diesen Problemen allein und nun haben wir die Wohnung zum Februar gekündigt. Außerdem haben wir uns entschlossen, die Mietzahlungen einzustellen, der Vermieter soll die Miete mit der Kaution verrechnen (3MM). Unsere Frage lautet nun, ob das rechtens ist und wie wir ihm das verständlich machen können? Hat er irgendwelche Möglichkeiten, die ausstehende Miete einzuklagen?

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 20. November 2008 16:06
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Nein, eine solche Verrechnung ist nicht zulässig. Zahlt lieber die Miete sofort nach, bevor Ihr eine Klage am Hals habt.

Kommentar von moondiver am 20. November 2008 16:09

Mietminderung bis zum Auszug ist aber noch drin - beim Anwalt oder Mieterbund erfragen wieviel ihr dürft. Die darf er euch umgekehrt auch nicht von der Kaution abziehen. Mein Beileid - wird bestimmt nicht einfach... LG

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. November 2008 16:11

Auf den Sachverhalt bin ich nicht eingegangen, denn wir wissen nicht, ob die Mängel ordnungsgemäß angezeigt wurden etc. LG

Kommentar von Obelhicks am 20. November 2008 23:10

du hast keine ahnung, halt dich zurück mit falschen antworten


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 20. November 2008 16:08
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Mangel schriftlich anzeigen, angemessene Frist setzen, nach Verstreichung Nachfrist setzen und Mietminderung androhen, Mietminderung, ggf. fristlose Kündigung. In der Reihenfolge und nicht einfach Miete kürzen oder Zahlung einstellen.

Kommentar von 5219696df06d83f5aaf3577cc46e491bsmallSandy9 am 20. November 2008 16:09

DH

Kommentar von Obelhicks am 20. November 2008 23:09

falsch.

mängel schriftlich festhalten und mietminderung ankündigen. allein das vorhandensein der mängel berechtigt zur mietminderung nach 536 bgb. aber die ankündigung muß schriftlich sein und die höhe angemessen.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 20. November 2008 16:07
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Miete "verrechnen" ist falsch. Mietminderung ist möglich.

Kommentar von Obelhicks am 20. November 2008 23:08

korrekt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. November 2008 16:10
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Ihr hättet schon längst eine Mietminderung vornehmen können, die Verrechnung der Kaution mit der Miete bringt auf jedeb Fall großen Ärger und eine Klage, die ihr verlieren werdet.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Kommentar von Regenmacher am 20. November 2008 16:11

Und hier:

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,959,-mietminderung-wegen-.html


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 21. November 2008 14:30
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Die Kaution darf nicht mit den letzten Mieten verrechnet werden! Mietminderung schriftlich anzeigen und dann die Miete kürzen.

Siehe auch hier weitere Ausführungen:

http://www.wohnung.com/rechtsirrtuemer-mietrecht-3/


chris678
beantwortet von chris678 am 20. November 2008 16:10
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Klingt sehr nach einem Mangel, ich würde die Miete mindern. Ggf. ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Ich rate dir hier zu einem im Mietrecht spezialisierten Anwalt, da lässt sich u.U. einiges machen, es kommt aber immer auf die Einzelheiten an.

Kommentar von Obelhicks am 20. November 2008 23:12

fristlose kündigung nach so langer duldung? wir kennen die vorgeschichte zu wenig


curafe
beantwortet von curafe am 20. November 2008 16:10
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es gibt mieterschutzvereine die aufklären was rechtens ist und was nicht und die auch helfen sich mit dem vermieter zu einigen oder setzen schriftstücke auf.... falls ihr einen mietrechtschutz habts könnt ihr auch zum anwalt gehen und euch da rat hohlen wie es am sinnvollsten wäre mit dem vermieter unzugehen

Kommentar von Seppling am 20. November 2008 16:13

Tjaa, das Problem ist, dass wir nicht grad auf Rosen gebettet sind. Der Mieterschutzbund kostet rückwirkend 100€ und außerdem sind wir uns nun mal gar nicht sicher, dass er uns die Kaution selbst bei Renovierung der Wohnung zurück gibt.

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 20. November 2008 16:24

tja irgendwo musst abstriche machen....beim mieterschutz gibts auch anwälte die die kohlen aus dem feuer hohlen lieber investiere ich 100€ (falls das bei euch soviel kostet)als auf 3 momats kaltmieten zu versichten

Kommentar von Obelhicks am 20. November 2008 23:11

wenn hier nicht so viele amateure ihre meinung als recht verkaufen würden wäre auch dieses forum hilfreich


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 20. November 2008 16:06
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Nicht mehr weiter die Miete bez, und einen Anwalt nehmen!!

Kommentar von Regenmacher am 20. November 2008 16:09

Und der Anwalt wird das Gleiche sagen wie GerdaG. Eine Mietkaution darf vom Mieter nicht zur Verrechnung der Miete genommen werden.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. November 2008 16:09

Das ist nicht zulässig. Die Miete muss weiter gezahlt werden. Allenfalls eine Minderung ist erlaubt.

Kommentar von Dcbbefe6198f24917e603747691f4b51smallclaudia2566 am 20. November 2008 16:09

OK:-)


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