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Welches Recht habe ich dann?

gefragt von MrBlueDaBeMrBlueDaBe am 13.05.2009 um 14:01 Uhr

Hallo, ich bin 15 Jahre alt... und ich verdiene ab demnächst vlt. so circa 300 € monatlich. Und jetzt wollte ich mal fragen, wie es ist wenn ich das Geld habe. Das Geld is ja dann praktisch voll und ganz mir, wenn's auf mein Konto gebucht wird. Dürfen meine Eltern dann bestimmen, was ich mit dem Geld mache? Oder ist es voll und ganz mir überlassen? Kann mir bitte bitte jemand einen Paragraphen dazu notieren? Danke


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anonym
beantwortet von steffi12345 am 13. Mai 2009 14:04
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ja es ist dein eigen verdientes geld aber sie können auch sagen du gibst uns 50€ im monat für essen solang du keien 18 jahre bist haben deine eltern das sagen


Ramoni
beantwortet von Ramoni am 13. Mai 2009 14:04
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Einen § habe ich nicht für dich. Du solltest aber auch deinen Eltern nicht gleich Paragraphen um die Ohren haun um auf dein Recht zu pochen. Miteinander reden wäre ein besserer Weg. Natürlich ist es dein Geld. Und du kannst auch darüber verfügen

Kommentar von steffi12345 am 13. Mai 2009 14:06

d.h.

Kommentar von dolorit am 13. Mai 2009 17:16

du hast gerade dh für völlig konträre Antworten gegeben :) Gruß


anonym
beantwortet von LostinIreland am 13. Mai 2009 14:02
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solange du keine 18 bist, haben die eltern natürlich mitspracherecht. sie zahlen ja auch dein essen, kleidung, wohnen,...

Kommentar von 17c7fb8bed9e6930d61e8c3acfd93845smallMrBlueDaBe am 13. Mai 2009 14:02

aber es ist doch komplett mein eigen verdientes Geld?

Kommentar von LostinIreland am 13. Mai 2009 14:04

ja, aber trotzdem haben die eltern eine sorgfaltspflicht. so wie sich das anhört, möchtest du dir irgendwas kaufen, wo deine eltern dagegen sind.

Kommentar von rebew am 13. Mai 2009 14:07

Denke ich auch.Sonst wären Eltern ja froh wenn er arbeiten geht um sich z.B.Klamotten zu kaufen-


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 13. Mai 2009 14:03
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Da gibt es keine §§, so lange du nicht volljährig bist bestimmen deine Eltern was getan und gemacht wird, auch was du mit dem Geld zutun oder zu lassen hast...

Kommentar von steffi12345 am 13. Mai 2009 14:05

d.h.

Kommentar von dolorit am 13. Mai 2009 17:15

der sog Taschengeldpraragraph bestimmt etwas anderes. § 110 BGB sagt nämlich, dass wenn die Eltern die Arbeit genehmigen, der Erlös grundsätzlich auch bei dem beschränkt geschäftsfähigen Kind bleiben soll. Gruß

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 13. Mai 2009 18:12

Eine "Soll" bestimmung...die kann man Händeln wie man möchte...

Kommentar von dolorit am 13. Mai 2009 19:04

Ich habe ihn im Rahmen der Parallelwertung zur soll-bestimmung gemacht - tatsächlich ist er natürlich keine. Wir reden ja immerhin vom BGB AT! :)


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 13. Mai 2009 14:04
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Zu Glauben ich verdien nun Geld und kann machen was willst Du ist leider nicht, Du bist bis Du volljährig bist nur beschränkt geschäftsfähig, d. h. in irgendeiner Form wirst Du Dich mit Deinen Eltern immer arangieren müssen.



Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 13. Mai 2009 14:06
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Deine Eltern KÖNNTEN etwas Unterhaltsgeld von Dir verlangen - was sie ja wahrscheinlich nicht unbedingt tun, solange Du "nur" 300 Euro verdienst - aber wenn sie selbst wenig haben vielleicht doch?! Keine Ahnung - auf jeden Fall können sie einen kleineren Betrag verlangen. Deine Mutter macht Dir sicherlich die Wäsche, kocht und putzt und Du verbrauchst Wasser usw.........Wenn Du ein Mensch bist, der sein Geld auf den Kopf haut und für Blödsinn ausgibt - womöglich sein Geld nur in Zigis und Alkohol und Parties steckt - dann können Deine Eltern sehr wohl von Dir erwarten, dass Du etwas mehr abgibst und sie das vielleicht für Dich anlegen oder so.


Hazardy
beantwortet von Hazardy am 13. Mai 2009 14:03
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Du kannst mit deinem Geld eigentlich alles kaufen was du möchtest. Ist in der Schweiz im ZGB geregelt. Jedoch dürfen die Eltern von dir einen anständigen und passenden Betrag verlangen.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 13. Mai 2009 14:03
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Deine eltern haben das sagen, bis du 18 bist


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 13. Mai 2009 14:03
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Du hast das Recht zu atmen! Da braucht man keine Pragraphen! Die Eltern können von Dir eine beliebige Summe Kostgeld fordern! Also sei schön brav, damit sich die Höhe des Kostgeldes in Grenzen hält!


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 13. Mai 2009 14:09
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da du ja noch bei deinen eltern wohnst und deine mutter für dich die wäsche sauberhält und dich bekocht, solltest du ihr jeden monat freiwillig 50 euro geben,drüber freut sie sich und lässt dich dann selbst entscheiden,was du mit dem rest geld machst!...-)


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 13. Mai 2009 14:13
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omg - wo ist die gute alte zeit geblieben? Kinder die ihr Geld schon zum Fenster rauswerfen wollen, bevor sie es in der Hand haben! Bist Du dir sicher, dass du dann ca. 300 € verdienst? Und wieviel darfst du davon deinen Eltern als Kostgeld geben? was bleibt dir dann evtl. noch über? Was brauchst du u.U. um für deine Arbeit Kleidung und Transport zu gewährleisten? Ich würd erst mal in Ruhe den ersten Lohn abwarten! Deine Eltern wollen doch nur, dass Du nicht sofort alles auf einmal raushaust und dann da stehst und nicht mal mehr deine Handykosten zahlen kannst. OK - ich habe meinem Sohn bei seinem Lehrgehalt nicht viel rein geredet, er muss auch nur bestimmte Zahlungen machen (Handykosten - Premiere - I-Net) aber ich hab ihm gleich gesagt, schließ nen sparvertrag ab, und ne zusatzrente und schau dass du was auf die seite bekommst - aber der hat auch 500 € nette rausbekommen im 1. Lehrjahr! Sei also etwas vernünftiger, bitte und hör auf deine Eltern!


anonym
beantwortet von sr10einhalb am 13. Mai 2009 14:14
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Ich gehe davon aus, dass deine Eltern deiner Beschätigung zugestimmt haben. Habt ihr da nicht über Geld geredet? Rechtlich schaut es so aus:

Minderjährige von 7 bis 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet: manche Geschäfte können sie ohne Zustimmung abschließen und manche nicht. Die Grenze wird da gezogen, wo der Jugendliche nicht nur einen rechtlichen Vorteil aus dem Geschäft (z.B. Zahlung des Kaufpreises, Aufnahme von Krediten, Abschluss eines Vertrages zum Fitnessstudio, Sportverein ) hat. Das darf man nicht nur wirtschaftlich sehen. Eigentlich ist selbst beim Kauf eines Buches die Zustimmung der Eltern notwendig. Hier kommt aber der Taschengeldparagraph ins Spiel: Schließt du ein Geschäft ab und bezahlst das Entgelt vollständig von deinem Taschengeld, so ordnet das Gesetz an, dass solche Geschäfte auch ohne konkrete Zustimmung der Eltern wirksam sind.

Kurz gesagt, es ist eine Grauzone. Wenn dich deine Eltern nicht frei über das Geld verfügen lassen wollen, solltest du mit ihnen reden, um Gründe zu erfragen.


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