
Prämisse: Bundesrecht bricht Landesrecht
aber näheres regeln oft die Länder; sprich sie formulieren aus, was der Bund vorgibt.
in deutschland ist das grundgesetz das oberste gesetz

sofern sich die Rechte nicht widersprechen gelten beide. Ansonsten gilt das Bundesrecht.
Ist sogar theoretisch nicht denkbar. Aber: Das Bundesgesetz als lex generalis ist für alle Bundesländer verbindlich, es kann aber in den einzelnen Ländern z.B.spezielle für das jeweilige Land geltende ERlässe zur Exekution etc. - lex specialis - zum Bundesgesetz geben.
Zur Verfassung gibt es kein Lex Spezialis! Gehe mal ins Repetitorium :-)!!

wenn dir das Landesrecht mehr Rechte gibt, so gelten diese Rechte solange sie nicht dem Grundgesetzt widersprechen. Blödes Beispiel zum Verständnis:
Landesrecht sagt, dir stehen 100 Euro zu, Grundgesetz sagt nur 50 Euro, so stehen dir 100 Euro zu.
Sagt das Landesrecht dir stehen 50 Euro zu, aber das Grundgesetz sagt 100, dann stehen dir 100 zu.

wo ist für dich der Unterschied zwischen Grundrecht und Grundgesetz - hilf mal mit einem Beispiel, bitte
Dein Frage ist eigentlich sinnlos. Denn es ist kein Fall vorstellbar. Da das GG die Grundrechte definiert, kann ein landesgesetz nicht mehr zulassen - denn mehr als alles gibt es ja nicht!
Bitte ein konkretes Beispiel, um dir deinen Schlauch auf dem du stehst zu zeigen!