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Welches Recht gilt, wenn das Grundrecht des Landes mehr Rechte gibt als das Grundgesetz?

gefragt von eliteDJ am 30.06.2009 um 23:20 Uhr

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morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 30. Juni 2009 23:21
4x
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Bundesrecht steht über Landesrecht.


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 30. Juni 2009 23:22
3x
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Prämisse: Bundesrecht bricht Landesrecht

aber näheres regeln oft die Länder; sprich sie formulieren aus, was der Bund vorgibt.


anonym
beantwortet von Martin1111 am 30. Juni 2009 23:21
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in deutschland ist das grundgesetz das oberste gesetz


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 30. Juni 2009 23:22
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sofern sich die Rechte nicht widersprechen gelten beide. Ansonsten gilt das Bundesrecht.


anonym
beantwortet von Felixguido am 30. Juni 2009 23:29
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Ist sogar theoretisch nicht denkbar. Aber: Das Bundesgesetz als lex generalis ist für alle Bundesländer verbindlich, es kann aber in den einzelnen Ländern z.B.spezielle für das jeweilige Land geltende ERlässe zur Exekution etc. - lex specialis - zum Bundesgesetz geben.

Kommentar von TillWollheim am 23. November 2009 01:08

Zur Verfassung gibt es kein Lex Spezialis! Gehe mal ins Repetitorium :-)!!


collo
beantwortet von collo am 30. Juni 2009 23:30
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wenn dir das Landesrecht mehr Rechte gibt, so gelten diese Rechte solange sie nicht dem Grundgesetzt widersprechen. Blödes Beispiel zum Verständnis:

Landesrecht sagt, dir stehen 100 Euro zu, Grundgesetz sagt nur 50 Euro, so stehen dir 100 Euro zu.

Sagt das Landesrecht dir stehen 50 Euro zu, aber das Grundgesetz sagt 100, dann stehen dir 100 zu.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 30. Juni 2009 23:21
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wo ist für dich der Unterschied zwischen Grundrecht und Grundgesetz - hilf mal mit einem Beispiel, bitte

Kommentar von eliteDJ am 30. Juni 2009 23:22

die verfassung des landes ist gemeint

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 30. Juni 2009 23:27

ah, danke!

Klare Suche Grundgesetz ist höher als Landesrecht


anonym
beantwortet von TillWollheim am 23. November 2009 01:10
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Dein Frage ist eigentlich sinnlos. Denn es ist kein Fall vorstellbar. Da das GG die Grundrechte definiert, kann ein landesgesetz nicht mehr zulassen - denn mehr als alles gibt es ja nicht!

Bitte ein konkretes Beispiel, um dir deinen Schlauch auf dem du stehst zu zeigen!


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