Welches Gewerbe muß ich anmelden? Möchte Verkaufsanhänger vermieten

4 Antworten

Gibts bei Euch keine Wirtschaftskammer/ Gewerbeamt, wo Du Auskunft einholen könntest?

Kein Problem. Du kannst in der Gewerbeanmeldung sämtliche Geschäftzweige angeben, die Du planst, also z.B. "Vermietung von Verkaufsanhängern, Handel mit Gebrauchtwaren".

Nachdem Du die Gewerbeanmeldung abgegeben hast, erhältst Du Post vom Finanzamt mit einem Fragebogen. Darin mußt Du u.a. Deinen zu erwartenden Umsatz angeben. Bei "Kleingewerbe" fällst Du unter den § 19 UStG: Kleinunternehmen mit weniger als 50.000 € Jahresumsatz. Leider kriegst Du dann auch noch einen Brief von der örtlichen IHK. Mit der Gewerbeanmeldung bist Du automatisch Zwangsmitglied in der IHK.

Frag bei deinem Bürgerbüro/Rathaus nach. Jeder Ort verlangt da mehrere Eintragungen oder auch nicht. In der Regel brauchen kleinere Nebengeschäfte des Gewerbes nicht einzeln aufgeführt werden.

Gruss

Du solltest es als Handel anmelden und dabei anführen, dass Du als Geschäftstätigkeit den Handel und das gewerbliche Vermieten von mobielen Geräten vor hast.