In welchem Gesetzbuch (mit Paragraf)steht drin das man mind. 5 Stunden täglich Unterricht haben muss um dann hinter her nicht mehr arbeiten gehen zumüssen?

Diese Vorschrift gilt nur für Minderjährige lt JArbSchG § 9 Abs 1Satz 2 Nr 2
Volljahrige Azubi dürfen auch danach noch beschäftigt werden.

Du meinst 5 Stunden Berufsschule um dann anschließend nicht mehr in die Firma zu müssen?
Das wurde uns auch immer gesagt, aber ich habe dahin gehend auch noch nichts gefunden.
Es kommt ja auch darauf an wo Schule und Lehrfirma liegen.
Wenn die so weit auseinander liegen dass du zu lange brauchst um dort hin zu kommen wäre ja ein Bestehen auf diese Regelung irgendwo sinnlos.
Das steht in keinem Gesetztbuch, da frage mal bei deiner Handwerkskammer nach.
Berufschulunterricht
Auch die Anrechnung von Berufschulunterricht auf die Arbeitszeit ist im AZG geregelt. So werden sechs Schulstunden als acht Arbeitsstunden angerechnet wobei Pausen abgezogen werden müssen.
http://www.mediexam.de/2005/11/02/berufsausbildung-rechte-pflichten-schutz/

Mann oh Mann. Man merkt, die Fragestellerin hat wohl nicht viel Lust an ihrem Ausbildungsberuf. Ich weiß es nicht, aber ich erinnere mich, dass es 6 Schulstunden sein müssen, nicht 5. Die heutige Jugend stellt häufig solche Fragen; da können Gedanken kommen, sie wollen nicht gerne arbeiten. MfG
Ignatius am 26. April 2008 01:37 Die Jugend sollte aber auch inhaltlich korrekte Antworten kriegen. Nicht jeder der sich in den Arbeitsschutzbestimmungen auskennen möchte - eine sehr lobenswerte Bestrebung - ist automatisch ein Faulenzer.
Übrigens steht dort auch mehr als 5 Unterrichtsstunden, nicht mindestens :-)
DH