
Es steht das Geschlecht drin, welches bei der Geburt "vorherrschte", also die optischen Merkmale.
Wenn es zu einer späteren Geschlechtsumwandlung kommt, dann ändert der Transsexuelle ja auch entsprechend des neuen Geschlechts seinen Namen, und dann wird alles geändert.
es gibt praktisch 2 schritte, die ein transsexueller da gehen muss. der erste ist die vornamensänderung, wenn diese durch ist, steht der neue name im pass. aber erst wenn der transsexuelle zeugungsunfähig bzw. schwangerschaftsunfähig ist, wird auch das geschlecht im ausweiss geändert. bei letzterem ist also mindestens eine OP nötig.