KleineFrage am 10.04.2008 um 9:29 Uhr
Hallo ihr Lieben,
ich möchte mich schonmal vorab informieren, was mich finanziell erwartet, wenn ich ein Baby bekomme. So richtig werde ich aus meinen eigenen Recherchen nicht schlau... :o( Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis. Ebenso mein Partner. Ich werde das Elternjahr übernehmen und die ersten 12 Monate Zuhause bleiben. Ich habe bisher verstanden, dass ich nach der Geburt des Kindes das Elterngeld beziehe.
Was ist jedoch davor, wenn ich in Mutterschutz gehe und welche Zuschüsse kommen dazu bzw. kann ich beantragen vor und nach der Geburt?
Ich würde mich über Tipps und Informationen sehr freuen!
Viele Grüße
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vor der geburt erhälst dein gehalt weiter ...nach der geburt noch 8 wochen, danach gibt es das elterngeld vom bund bis zu 65% des letzen gehalts danach gibt es landeserziehungsgeld, ist von bundesland zu bundesland verschieden, und kindergeld, du kannst auch weiterhin bei deinem arbeitgeber stundenweise beschäftigt sein

Fürs Elterngeld schau mal hier:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
In der Zeit des Mutterschutzes bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und die Differenz zwischen Mutterschutzgeld und "normalem" Gehalt muss der AG dazubezahlen. (Mutterschutz = 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher)
Mutterschutzgeld wird bei der Krankenkasse beantragt. Du bekommst vom Arzt eine Bescheinigung mit dem errechneten Geburtstermin. Den legst du beim AG vor. Der errechnet den Beginn des Mutterschutzes und stellt dir eine Verdienstbescheinigung aus, mit der du dann zur Krankenkasse gehen kannst.

Währendes Mutterschutzes bekommst Du von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld.
erkundige dich bei der Schwangerschaftskonfliktberatung des Caritasverbandes,die wissen alles und helfen weiter
hallo, ich hätte da mal eine frage: ich bin selbstständig, privat versichert und erwarte anfang februar mein erstes kind. was muß ich wann beantragen und gibt es für mich auch mutterschaftsgeld oder ähnliches?
gibt es mutterschaftsgeld nur für angestellte?
vielen dank im voraus
anteilig arbeitgeber und krankenkasse während des mutterschutzes wenn kein urlaubanspruch mehr besteht...
Der Urlaubsanspruch hat nichts mit dem Mutterschutz zu tun.
stimmt...ich hab mein volles gehalt bekommen weil ich noch 9 wochen urlaubsanspruch hatte und diesen vorher nie nehmen konnte... so habe ich alle leistungen und zuschläge erhalten die so nicht möglich gewesen wären