oder zählt einfach nur die Tatsache, dass das Fahrrad abgeschlossen ist?

guckst du -enra-..
http://www.enraverzekeringen.de/index.php?topic=fahrrad
Besondere Voraussetzungen der Diebstahlleistung
Das Fahrrad ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschliessen. Zugelassen sind alle Schlösser der Marken ABUS, AXA,Trelock und Kryptonite mit einem Mindestkaufpreis von 20,00 Euro. Bei einem Kaufpreis/Zeitwert des Fahrrads von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 50 Euro betragen. Wird das im Versicherungsantrag benannte Schloss durch ein anderes ersetzt, sind die Daten des neuen Schlosses dem Versicherer innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen.

Geh auf Nummer sicher und Nimm ne Kette mit nem ABUS Vorhängeschloss...

ich denke es sollte dem wert des fahrrades entsprechen...

Die Art des Schlosses ist nicht vorgeschrieben, da letzendlich jedes Schloß mit dem richtigen Werkzeug geknackt werden kann. Das Rad muß also nur abgeschlossen gewesen sein.

Da würd ich im Zweifel mal in die Unterlagen der Versicherung schauen. Ich denke aber, dass da ein Bügelschloss oder auch etwas dickeres Kettenschloss geht, es darf wahrscheinlich nur nicht so ein ganz einfaches Speichenschloss sein, das sich sofort aufknacken lässt.

Da würd ich im Zweifel mal in die Unterlagen der Versicherung schauen. Ich denke aber, dass da ein Bügelschloss oder auch etwas dickeres Kettenschloss geht, es darf wahrscheinlich nur nicht so ein ganz einfaches Speichenschloss sein, das sich sofort aufknacken lässt.
Welche Versicherung hast du abgeschlossen? Alte Hausratversicherung deckt nur im geschlossenen Raum ab. Hast du eine extra Fahrradversicherung abgeschlossen?

Das Rad muß nur abgeschlossen sein u. es sollte nicht nachts draussen gestohlen werden. Da gibt es eine Klausel.Aber einer bestimmten Zeit abends,steht im Versicherungsvertrag, ist es draussen nicht mehr versichert.