gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Welches Fahrradschloss genügt?

gefragt von Basejumper am 01.07.2008 um 15:43 Uhr

Welches Fahrradschloss muss man verwenden bei einem hochwertigen Rad, wenn der Versicherungsschutz nicht erlöschen soll?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Sport (6181)
Versicherung (2627)
Sicherheit (1186)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Lissa
beantwortet von Lissa am 1. Juli 2008 15:46
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Versicherungen verlangen, dass das Rad gesichert ist.

Spezielle Schlösser werden nicht benannt.


anonym
beantwortet von Paule1969 am 1. Juli 2008 17:36
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit welcher Art von Schloss Fahrräder abgesichert werden sollen, wird normalerweise nicht konkret benannt. Ich würde vielleicht trotzdem mal im Versicherungsvertrag nachlesen, was dort steht. Aber ich würde auf jeden Fall nicht beim Schloss sparen. Die Konditionen der Versicherungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Deshalb kann man nicht verallgemeinernd sagen, mit welchem Schloss Versicherungsschutz gewährleistet ist. Mehr zum Thema: http://www.forium.de/redaktion/hausratversicherung-schutz-bei-fahrraddiebstahl-e...


kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 1. Juli 2008 15:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am sichersten sind wohl immer noch Bügelschlösser von Abus oder Trelock, würde ich sagen.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 1. Juli 2008 15:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das beste! Nein am besten sind diese Uförmigen Bügelschlösser: http://www.sicherheitszentrum24.de/products/de/Fahrradschloesser/Buegelschloesse...


Beezley
beantwortet von Beezley am 1. Juli 2008 15:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

fahrräder sind nie sicher abgeschlossen!




Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 1. Juli 2008 16:45

Doch. Ein Fahrrad ist dann gut abgeschlossen, wenn es neben einem qualitativ hochwertigerem Rad steht, das schlechter gesichtert ist.


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 1. Juli 2008 15:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt m.W. keine Vorgaben, wie ein Fahrradschloss auszusehen hat; entscheidend ist im Sinne der Vertragsklauseln, dass es überhaupt abgesperrt und somit gesichert ist. Leider sind alle, auch die teuersten Schlösser, mittels Bolzenschneider in Sekundenschnelle durchtrennt; da hilft also im Zweifelsfall nur, das Rad immer mit in die Wohnung oder an den Arbeitsplatz zu nehmen. Denn die Versicherung erstattet ja in jedem Fall nur den Zeitwert!


Baiana
beantwortet von Baiana am 1. Juli 2008 16:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde als Richtwert immer 10% des Neupreises des Rades für das Schloss ausgeben.


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 1. Juli 2008 16:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe bis jetzt gute Urteile über diese U-förmigen Schlösser gehört, die aussehen wie Bügel. Vielleicht kannst Du zwei verwenden, wenn die Räder nicht abmontiert werden sollen.


anonym
beantwortet von gutmensch69 am 2. Juli 2008 07:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bügel- aber auch Spiralschlösser von Trelock bzw ABUS sind OK - Darunter nicht! - Ich sichere meine Maschine Wert ca. Euro 1.200-- mit einem ABUS-Spiralnummernschloss und hatte bislang keine Probleme


IgorIB
beantwortet von IgorIB am 4. August 2008 02:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Versicherungen fordern meist Bügelsschlösser ab 50 EUR aufwärts. Nimm ein ABUS Granit Extreme 59 mit Bügellänge 310mm. Das ist unschlagbar - jedenfalls nimmt jeder Fahrraddieb lieber die Räder links und rechts, statt sich das anzutun. Einziger Nachteil ist das Gewicht von 3 kg, aber in der Tasche geht das schon.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.