
Eine Stadt hat ein Stadtrecht (das Recht sich Stadt zu nennen). Ein Dorf nicht.
Die Einwohnerzahl ist das ausschlaggebende Merkmal.
andreas48 am 10. Februar 2008 17:44 das ist falsch...
Sorry, bin aber auch nur ein Mensch und kein wandelndes Internet. Aber: Der Unterschied zwischen Stadt und Grossstadt ist auf jeden Fall einwohnerzahlenbedingt - nämlich 100000
sheela2011 am 10. Februar 2008 18:04 Peter4711, recht hast Du die Einwohnerzahl machts, meine Sohn hat gerade das Thema groß und lang und breit in der Schule. DH
andreas48. Du kannst mir nicht erzählen das ein Dorf mit 1000 Einwohnern ein Stadtrecht verliehen bekommt?
@sheela2011: Danke, Du hast mein Selbstbewusstsein wieder aufgerichtet. DH!!! @andreas48: Ätsch, hab ich doch richtig aufgepasst!!
ÖÖh, die Frage kann doch wohl nicht ernst gemeint sein.
Hallo Regenmacher, wieso sollte die Frage nicht ernstgemeint sein? Ich denke, sie hat durchaus Sinngehalt, wenn Du also keine Antwort weißt, kannst Du die Frage ja aussparen. Viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
Diese Frage ist wahrscheinlich ernster gemeint, als Deine ganzen Antworten! Danke, Support! Ihr sprecht mir aus der Seele.

ein Dorf hat einen Gemeindevorsteher, eine Stadt einen Bürgermeister und ein Rathaus... und hat das Stadtrecht verliehen bekommen
Dörfer haben auch Bürgermeister !

Die Einwohnerzahl ist in den meisten Fällen das Kriterium. Aber ich habe hier etwas gefunden, das wohl eine Ausnahme ist http://www.arnis-schlei.de/haupt.htm
interessante frage, DH. aber ich denke auch die einwohnerzahl macht´s

Die Bauernhöfe!!^^....Nein, Spaß bei Seite,ich denke auch das es mit der Einwohnerzahl zu tun hat!! @andreas48,ich glaub mit Rathäusern hat es nichts zu tun,denn ich wohne auch in einem Dorf und wir haben auch ein Rathaus!
Eine Stadt ist eine Ansiedlung mit eigener Verwaltungs- und Versorgungsstruktur !
Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht
Danke!
Das ist das einzige Kriterium. DH