Es gibt verschiedene Einschreibearten. Welches ist denn die sicherste Methode, dass der Empfänger sich nicht rausreden kann er hätte das Schreiben nicht erhalten?

mit rückschein, dann hast du die unterschrift von ihm, dass es es empfangen hat.

Einschreiben mit Rückschein. Der Empfänger quittiert den Erhalt des Briefes beim Postboten, die Quittung erhältst du zurückgesandt.

Es gab mal das Einschreiben mit Rückschein eigenhändig. Da durfte im Gegensatz zum Einschreiben mit Rückschein, nur der rechtmäßige Empfänger unterschreiben. Das galt als das sicherste. Ich weiß nicht, ob das heute noch existiert!
ja das gibt es immer noch. Bei allen anderen dürfen auch andere Haushaltsmitglieder oder Bewohner unterschreiben
Ich stimme meinen Vorgängern zu. Ist zwar etwas teurer, aber die sicherste Art.
Einschreiben sind überbewertet!!! Solange du nicht nachweisen kannst, was in dem Brief drin war, wirds schwierig, wenn derjenige sagt, der Brief war lehr oder da war eine bedeutungsloses Schreiben drin (wenn du weiteren Schriftwechsel in dem Zeitraum hattest, sagt er einfach, dass wäre dein Einschreiben). Einwurf reicht mE völlig aus, da es nur ein Indiz ist, aber z.B. vor Gericht als Beweis wenig nützt.
nudldickedirn am 15. Februar 2008 10:29 endlich die richtige antwort!
die sicherste Methode ist Einschreiben mit Rückschein + Zusatzoption "Eigenhändig". Nur dann ist gewährleistet daß die betreffende Person persönlich unterschreibt. Bei dem normalen dürfen auch Ehegatten, Postbevollmächtige usw. unterschreiben. Bei Einwurfeinschreiben unterschreibt nur der Postbote und wirft es dann in den Briefkasten
Teoretisch reicht auch das normale Einschreiben + Eigenhändig. Nur muß man im Zweifelsfall dann erstmal bei der Post recherchieren lassen.
Korrektur: Auch bei Eigenhändig kann er besonders bevollmächtigter unterschreiben http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=deDE&xmlFile=link101531828900

Es langt ein Übergabe-Einschreiben. Ein Rückschein muß nicht sein. Du bekommst ja auch so den Nachweis von der Post. Kannst Du Dir sogar im Internet anschauen und ausdrucken. Ein ein Eigenhändig muß nicht sein. Es langt ja wenn die Frau bzw. ein Familienmitglied den Brief entgegennimmt.
Fall der Empfänger den Einschreibbrief nicht verweigert , lässt sich die Auslieferung gegen Unterschrift (egal ob mit oder ohne Rückschein oder eigenhändig) anhand des Auslieferungsbelegs immer nachweisen.Bei Einwurfeinschreiben sieht es ein Bisschen anders aus, theoretisch könnte der Zusteller ja den falschen Briefkasten erwischt haben.Leider hat man als Privatmensch meines Wissens sonst keine Möglichkeit , ohne Anwalt oder Gericht eine Sendung rechtlich einwandfrei zuzustellen