Welches Datum muss auf das Kündigungsschreiben (Mietswohnung) wenn ich am 01.01.16 ausziehen möchte?

5 Antworten

Gekündigt wird zum Monatsende also zum 31.12.2015

Die Kündigung muss spätestens am 5. Oktober beim Vermieter sein.

Man sollte sie per Einwurfeinschreiben schicken.

Die Übergabe muss spätestens am 1. eines Monats erfolgen, wenn es nicht gerade ein Sonntag oder Feiertag ist.

In diesem Fall Ist der 1. ein Feiertag und der 2. ist ein Samstag; also ein Werktag, an dem die Übergabe stattfinden kann.

Man kann auch einen früheren oder späteren Zeitpunkt vereinbaren, wenn beide Parteien einverstanden sind.

Hiermit kündige ich den mit ihnen geschlossenen Mietvertrag fristgerecht zum 31.12.2015, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Die Kündigung in Schriftform müßte bis spätestens 05.10.2015 beim Vermieter sein, wenn der Vertrag am 31.12. enden soll.

Laut BGB § 546 muß der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück geben. Das wäre der 1.1.2016. Das dies ja bekanntlich ein Feiertag ist also am folgenden Werktag. Das wäre der 2.1. wenn kein Sonntag.

Gekündigt wird immer zum Monatsletzten. Bei dir also zum 31.12.2015. Um fristgerecht gekündigt zu haben, muss deine Kündigung spätestens am 3. Werktag Oktober in der Hand des Vermieters sein. Das wäre also der 5. Oktober. Für den Nachweis bitte das Schreiben per Einwurfeinschreiben. Rückgabe der Wohnung dann am Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist (lt. BGB). Da hier Feiertag und der Vermieter da wohl keine Lust hat, am 2.1.2016. Natürlich kann auch eine frühere Übergabe / Rückgabe vereinbart werden.

Das Datum auf deinem Kündigungsschreiben ist ohne Bedeutung, entscheidend ist der fristgerechte Zugang beim Vermieter.

Ich kündige hiermit zum 31.12.2015. Eingang beim Vermieter am 30.09.2015.

Eigentlich kündigt man doch zum Monatsende! Das heisst, wenn du Januar raus sein möchtest, kündigst du zum 31.12.15 ! So kenn ich das nur.