Bei einer Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages 4 Wo zum Monatsende ist welches Datum der Kündigung ausschlaggebend - das datierte Kündigugnschreiben z.B. 31.10., das Schreiben kommt dann aber erst während der ersten Novembertage beim Arbeitgeber an oder der Poststempel auf dem Kündigugnsschreiben?

Datum des Kündigungsschreiben ist uninteressant; maßgebend ist der Zugang; auch der Poststempel ist uninteressant; "Goethe" hat recht; zustimm

Ausschlaggebend ist der Tag des Zugangs beim Empfänger.
Das Datum, das auf dem Schreiben steht, aber auch der Poststempel sind uninteressant.
Den Zugang, auch den Tag des Zugangs, sollte man später beweisen können. Daher sollte das Scheiben mindestens per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.
Siam1 am 28. Oktober 2008 13:05 man lernt nie aus.

Poststempel- sonst könnte man ja theoretisch jedes Datum in den Breif raufschreiben, es aber erst 4 Wochen später abschicken.
Siam1 am 28. Oktober 2008 08:09 Exakt und präzise
andreas48 am 28. Oktober 2008 08:22 falsch..die Zustellung beim Empfänger zählt...
Guppy194 am 28. Oktober 2008 08:29 richtig, der Zugang beim Empfänger zählt; aber das hat doch nichts mit dem Poststempel zu tun; ausserdem gehe ich davon aus, dass der Absender keine Kenntnis vom Poststempel haben kann

Sowas macht man immer per Einschreiben/Rückschein. Zugang beim Empfänger zu einer angemessenen Tageszeit, also nicht umbedingt 19:00 Uhr oder noch später.
es gibt eine sogenannte drei tägige zustellfition, dass heisst ein brief gilt mit dem dritten tage als zugestellt.
also selbst wenn er real schon zwei tage vorher angekommen ist, kann es sein das er erst am dritten tage als da angesehen wird, wenn kein ander nachweis vorliegt.
Das ist aber eine eigenartige Argumentation.
Ein Brief gilt erst dann als zugestellt, wenn der Versender den einwandfreien Beweis der Zustellung besitzt und nicht schon alleine dadurch, dass er spätestens nach 3 Tagen als zugestellt gilt.
Schon mal was davon gehört, dass Briefe im Bermudadreieck der Post verschwinden?
Aber ohne Einschreiben hast Du keinen Nachweis, daß Du den Brief abgeschickt hast.