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Welches Datum ist für ein Kündigungsschreiben beim Arbeitsvertrag ausschlaggebend?

gefragt von Fagasa2005 am 28.10.2008 um 8:05 Uhr

Bei einer Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages 4 Wo zum Monatsende ist welches Datum der Kündigung ausschlaggebend - das datierte Kündigugnschreiben z.B. 31.10., das Schreiben kommt dann aber erst während der ersten Novembertage beim Arbeitgeber an oder der Poststempel auf dem Kündigugnsschreiben?

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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 28. Oktober 2008 08:16
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Datum des Kündigungsschreiben ist uninteressant; maßgebend ist der Zugang; auch der Poststempel ist uninteressant; "Goethe" hat recht; zustimm


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 28. Oktober 2008 08:11
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Ausschlaggebend ist der Tag des Zugangs beim Empfänger.

Das Datum, das auf dem Schreiben steht, aber auch der Poststempel sind uninteressant.

Den Zugang, auch den Tag des Zugangs, sollte man später beweisen können. Daher sollte das Scheiben mindestens per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 28. Oktober 2008 13:05

man lernt nie aus.


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 28. Oktober 2008 08:08
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Poststempel- sonst könnte man ja theoretisch jedes Datum in den Breif raufschreiben, es aber erst 4 Wochen später abschicken.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 28. Oktober 2008 08:09

Exakt und präzise

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 28. Oktober 2008 08:22

falsch..die Zustellung beim Empfänger zählt...

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 28. Oktober 2008 08:29

richtig, der Zugang beim Empfänger zählt; aber das hat doch nichts mit dem Poststempel zu tun; ausserdem gehe ich davon aus, dass der Absender keine Kenntnis vom Poststempel haben kann


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 28. Oktober 2008 08:30
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Sowas macht man immer per Einschreiben/Rückschein. Zugang beim Empfänger zu einer angemessenen Tageszeit, also nicht umbedingt 19:00 Uhr oder noch später.


anonym
beantwortet von Silberheim am 28. Oktober 2008 08:09
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es gibt eine sogenannte drei tägige zustellfition, dass heisst ein brief gilt mit dem dritten tage als zugestellt.

also selbst wenn er real schon zwei tage vorher angekommen ist, kann es sein das er erst am dritten tage als da angesehen wird, wenn kein ander nachweis vorliegt.

Kommentar von Regenmacher am 28. Oktober 2008 08:54

Das ist aber eine eigenartige Argumentation.

Ein Brief gilt erst dann als zugestellt, wenn der Versender den einwandfreien Beweis der Zustellung besitzt und nicht schon alleine dadurch, dass er spätestens nach 3 Tagen als zugestellt gilt.

Schon mal was davon gehört, dass Briefe im Bermudadreieck der Post verschwinden?

Kommentar von Rabbicook am 28. Oktober 2008 17:51

Aber ohne Einschreiben hast Du keinen Nachweis, daß Du den Brief abgeschickt hast.


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