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Welches Datum gilt bei einer Kündigung per Einschreiben, Tag der Absendung oder Tag Eingang ?

gefragt von Susanne2008 am 13.08.2008 um 8:39 Uhr

Habe am 31.07.08 meine Krankenkasse gekündigt. Das Einschreiben ging am 04.08.08 bei der Kasse ein. Nun hat die Kasse die Kündigung zwar bestätigt, aber nicht zum 01.10.08 sondern erst zum 01.11.08, da lt. Kasse das Schreiben zu spät eintraf. Gilt nun der Tag des Poststempels oder der Tag des Eingangs bei der Kasse? Danke


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herlich
beantwortet von herlich am 13. August 2008 09:13
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Die Kündigung muss der Kasse am 31.07.2008 vorliegen. Alles andere zählt nicht.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. August 2008 08:42
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Es gilt das Datum des Eingangs bei der Krankenkasse. Das ist ja keine Teilnahme an nem Preiausschreiben.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 13. August 2008 08:41
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Das Datum des Poststempels gilt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. August 2008 08:43

Nö, falsch.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 13. August 2008 08:45

Sorry, das ist falsch, habe das eben verwechselt.

Es gilt das Datum des Eingangs bei der Kasse, wie bitmap schreibt. Du hättest es vorab auch faxen können, dann wäre es per Fax am 31. eingegangen und die Kündigung wäre fristgerecht gewesen.

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 13. August 2008 08:50

Und wie ist das mit der gültigen Unterschrift aufm Fax? Eine Kündigung hat immer mit original Unterschrift zu erfolden und man muß nicht immer auf der letzten Rille kündigen.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 13. August 2008 09:05

Du faxt die Kündigung ja nur vorab, das original mit der Original unterschrift schickst du ja dann per Post nach. Das gilt so trotzdem und ist fristgerecht.

Das man Kündigungen nicht immer auf den letzten Drücker machen muss, ist klar, das sehe ich genauso. Aber das steht hier auch wohl nicht zur Debatte.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. August 2008 09:19

''Eine Kündigung hat immer mit original Unterschrift zu erfolden''

Nur wenn die Schriftform vorgeschrieben ist. (Wie das z.B. per Gesetz für Arbeitsvertragskündigungen der Fall ist im § 623 BGB)

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 13. August 2008 09:43

Dann sag mir mal eine GKV wo die Kündigung nicht schriftlich erfolgen kann. Ich finde unter Kündigungsmöglichkeit immer nur schriftlich mit original Unterschrift.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. August 2008 10:40

Also ich hab jetzt nur was gefunden, wo von Briefen die Rede ist ... aber auch nichts von Faxen oder ner Kündigung z.B. per mail. Es wird schon irgendwo geregelt sein. Hab aber keine Lust es zu suchen. Außerdem hab ich ja nicht bestritten, dass die Kündigung schriftlich sein muss, nur ganz allgemein geschrieben, dass sie mit Unterschrift zu erfolgen hat, wenn die Schriftform vorgeschrieben ist.

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 13. August 2008 11:14

Das Du nichts gefunden hast liegt daran das keine Kasse eine Kündigung per Fax oder Mail akzeptiert. Der Anwalt schickt auch immer vorab per Fax zur kenntnisnahme und nachfolgend als Original mit Unterschrift (Einschreiben mit Rückschein). Ich denke der macht das nicht nur weil der Einschreiben mit Rückschein so prima findet.


Coccodrillo
beantwortet von Coccodrillo am 13. August 2008 14:14
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es gilt der kündigungseingangstag bei der krankenkasse! sonst nichts! da hast du leider pech gehabt! die kasse ist im recht! sry!


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 13. August 2008 08:47
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3 Werktage nach Einwurf gilt das Schreiben als zugestellt. Und genauso wurde es Dir von der Krankenkasse bestätigt. Was hat Dich davon abgehalten die Kündigung am 28 zu schicken?




Kommentar von Susanne2008 am 14. August 2008 10:42

Habe genau am 31.ein Schreiben erhalten, indem eine Erhöhung angekündigt wurde. Ziemlich clever....So kassiert die Kasse 1 Monat länger.


kimmo
beantwortet von kimmo am 13. August 2008 08:50
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Der Tag des Poststempels gilt und danach ist die Post verantwortlich für die Sendung. Es scheint dass die Post genug Zeit gehabt hat deine Kündigung rechtzeitig zu liefern. Du sollst mit der Quittung zur Post und Krankenkasse gehen und verlangen dass die die Fehler korrigieren und ersetzen.

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 13. August 2008 08:53

Es gilt das Datum der Empfangsbestätigung. Sonst könnte ja jemand rechtsgültig kündigen ohne das der Brief jemals zugestellt wurde.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. August 2008 09:16

''Der Tag des Poststempels gilt und danach ist die Post verantwortlich für die Sendung.''

Nö, das ist ganz schlicht und ergreifend, falsch.




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