Habe am 31.07.08 meine Krankenkasse gekündigt. Das Einschreiben ging am 04.08.08 bei der Kasse ein. Nun hat die Kasse die Kündigung zwar bestätigt, aber nicht zum 01.10.08 sondern erst zum 01.11.08, da lt. Kasse das Schreiben zu spät eintraf. Gilt nun der Tag des Poststempels oder der Tag des Eingangs bei der Kasse? Danke
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Die Kündigung muss der Kasse am 31.07.2008 vorliegen. Alles andere zählt nicht.

Es gilt das Datum des Eingangs bei der Krankenkasse. Das ist ja keine Teilnahme an nem Preiausschreiben.

Das Datum des Poststempels gilt.
bitmap am 13. August 2008 08:43 Nö, falsch.
Senselessways am 13. August 2008 08:45 Sorry, das ist falsch, habe das eben verwechselt.
Es gilt das Datum des Eingangs bei der Kasse, wie bitmap schreibt. Du hättest es vorab auch faxen können, dann wäre es per Fax am 31. eingegangen und die Kündigung wäre fristgerecht gewesen.
Und wie ist das mit der gültigen Unterschrift aufm Fax? Eine Kündigung hat immer mit original Unterschrift zu erfolden und man muß nicht immer auf der letzten Rille kündigen.
Senselessways am 13. August 2008 09:05 Du faxt die Kündigung ja nur vorab, das original mit der Original unterschrift schickst du ja dann per Post nach. Das gilt so trotzdem und ist fristgerecht.
Das man Kündigungen nicht immer auf den letzten Drücker machen muss, ist klar, das sehe ich genauso. Aber das steht hier auch wohl nicht zur Debatte.
bitmap am 13. August 2008 09:19 ''Eine Kündigung hat immer mit original Unterschrift zu erfolden''
Nur wenn die Schriftform vorgeschrieben ist. (Wie das z.B. per Gesetz für Arbeitsvertragskündigungen der Fall ist im § 623 BGB)
Dann sag mir mal eine GKV wo die Kündigung nicht schriftlich erfolgen kann. Ich finde unter Kündigungsmöglichkeit immer nur schriftlich mit original Unterschrift.
bitmap am 13. August 2008 10:40 Also ich hab jetzt nur was gefunden, wo von Briefen die Rede ist ... aber auch nichts von Faxen oder ner Kündigung z.B. per mail. Es wird schon irgendwo geregelt sein. Hab aber keine Lust es zu suchen. Außerdem hab ich ja nicht bestritten, dass die Kündigung schriftlich sein muss, nur ganz allgemein geschrieben, dass sie mit Unterschrift zu erfolgen hat, wenn die Schriftform vorgeschrieben ist.
Das Du nichts gefunden hast liegt daran das keine Kasse eine Kündigung per Fax oder Mail akzeptiert. Der Anwalt schickt auch immer vorab per Fax zur kenntnisnahme und nachfolgend als Original mit Unterschrift (Einschreiben mit Rückschein). Ich denke der macht das nicht nur weil der Einschreiben mit Rückschein so prima findet.

es gilt der kündigungseingangstag bei der krankenkasse! sonst nichts! da hast du leider pech gehabt! die kasse ist im recht! sry!
3 Werktage nach Einwurf gilt das Schreiben als zugestellt. Und genauso wurde es Dir von der Krankenkasse bestätigt. Was hat Dich davon abgehalten die Kündigung am 28 zu schicken?
Habe genau am 31.ein Schreiben erhalten, indem eine Erhöhung angekündigt wurde. Ziemlich clever....So kassiert die Kasse 1 Monat länger.

Der Tag des Poststempels gilt und danach ist die Post verantwortlich für die Sendung. Es scheint dass die Post genug Zeit gehabt hat deine Kündigung rechtzeitig zu liefern. Du sollst mit der Quittung zur Post und Krankenkasse gehen und verlangen dass die die Fehler korrigieren und ersetzen.
Es gilt das Datum der Empfangsbestätigung. Sonst könnte ja jemand rechtsgültig kündigen ohne das der Brief jemals zugestellt wurde.
bitmap am 13. August 2008 09:16 ''Der Tag des Poststempels gilt und danach ist die Post verantwortlich für die Sendung.''
Nö, das ist ganz schlicht und ergreifend, falsch.