Laut Gesetz endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung. Im Ausbildungsvertrag steht beispielsweise:
Ausbildugsbeginn: 1.08.2005 Ausbildungsende: 31.07.2008
Die mündliche Prüfung erfolgt am 12.06.2008.
WelchesDatum erschient im Arbeitszeugnis?
Frau/Herr XXX, geb.am xx.xx.xxx in xxxxx, wurde vom 01.08.2005 bis ????? in unserem unternehmen zur Indusriekauffrau/mann ausgebildet.
Ja was un? 12.06.2008 oder 31.07.2008???
Danke für eure Hilfe

mit der letzten bestandenen Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis

Ich würde sagen am 12.06., da das Ausbildungsverhältnis mit der mündl. Prüfung beendet wird.
Der letzte Arbeitstag wird auf dem Zeugnis auftauchen und das wird der 31.07 sein.
Birte312 am 5. Juni 2008 14:26 Ist es aber dann ja nicht. Man ist nach seiner Prüfung, wenn keine Übernahme erfolgt, am Tag seiner mündl. Prüfung mit der Ausbildung fertig.
Bei meiner Ausbildung war ich am letzten des Monats fertig und die Prüfung war auch schon früher.
sunkiss am 5. Juni 2008 14:27 man muss nach bestandener prüfung nicht weiter dort arbeiten, es sei denn, man wird übernommen.
Mit der bestndenen Prüfung endet das Ausbildungsverhaltniss, in deinem Fall 12.06.
Konkretisiere "Arbeitszeugnis" Für was brauchst Du das ???
Arbeitszeugnis kannst Du als Zwischenzeugnis bekommen. Evtl. Wechsel zu neuer Arbeitsstelle?
Ich z.H. bin mehr als 25 Jahre in meiner Arbeitsstelle --- somit unkündbar.
Wenn ich ein Arbeitszeugnis benötige, fordere ich das an und gilt ab Erstellungsdatum.
Erst von kompetenten Personen Lesen lassen, Im Zweifel HWK oder IHK fragen.

Es muss in deinem Ausbildungsvertrag stehen, wann dieser ausläuft, sei es mit der bestandener Prüfung oder zum bestimmten Stichtag. Jenachdem wird auch dieses Datum im Arbeitsszeugnis stehen, im zweifel der 31.07.

Nein, muss es nicht. Wir stehen auch grad vor der Mündlichen hier. Uns wurde auch gesagt, mit der mündlichen Prüfung endet die Ausbildung. Was im Ausbildungsvertrag steht, ist eine Orientierung zur Dauer des Ausbildungsverhältnis und kennzeichnet die 3 Jahre. Ab dem Zeitpunkt wo Du die mündliche hinter Dir hast, hast Du auch deinen Status als Ausgelernte Kraft und das wird im Abschlusszeugnis so erscheinen. Ein Arbeitszeugnis, da hat Jana recht, ist da noch was anderes, das wird ausgestellt wenn Du Arbeitsplatz wechselst. Im übrigen viel Glück bei deiner mündlichen, ist ja jetzt Donnerstag. Ich hab am 24. meinen Termin.