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Welches Amt tritt ein bei einer Zeit zwischen Krankengeld und Frührente?

gefragt von crittercritter am 18.06.2008 um 20:07 Uhr

Arzt versucht mit Medikamenten, einen Patienten evtl. wieder (teil-)arbeitsfähig zu bekommen. Nächster Arzttermin ist Ende Juli.

Arbeitslosengeld ist abgelaufen, Krankengeld läuft Ende Oktober aus. Die Bearbeitung des Antrags auf Frührente dauert etwa 6 Monate. Die Zeit läuft also davon.

Wenn Ende Juli festgestellt wird, dass der Patient nicht arbeitsfähig ist und dieser dann die Rente beantragt, entsteht eine Zeit ohne irgendeine Zahlung. Der Arzt meinte, dass das Arbeitsamt für die Überbrückung zuständig ist. Stimmt das?


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Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 18. Juni 2008 20:08
1x
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korrekt


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 18. Juni 2008 20:10
1x
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Der oder die Person sollte mindestens 3 Std. am Tag arbeiten können, dann könnte es HartzIV geben


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. Juni 2008 20:12
1x
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da wird wohl die Harz Kasse überbrücken müssen!




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