critter am 18.06.2008 um 20:07 Uhr
Arzt versucht mit Medikamenten, einen Patienten evtl. wieder (teil-)arbeitsfähig zu bekommen. Nächster Arzttermin ist Ende Juli.
Arbeitslosengeld ist abgelaufen, Krankengeld läuft Ende Oktober aus. Die Bearbeitung des Antrags auf Frührente dauert etwa 6 Monate. Die Zeit läuft also davon.
Wenn Ende Juli festgestellt wird, dass der Patient nicht arbeitsfähig ist und dieser dann die Rente beantragt, entsteht eine Zeit ohne irgendeine Zahlung. Der Arzt meinte, dass das Arbeitsamt für die Überbrückung zuständig ist. Stimmt das?

Der oder die Person sollte mindestens 3 Std. am Tag arbeiten können, dann könnte es HartzIV geben