Welches Amt ist zuständig? (Gewerbeaufsicht oder (und) Gesundheitsamt)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, das kommt nicht drauf an, bei welchem Amt Du das meldest, beide sind zuständig, am ehesten noch das Gesundheitsamt, denke ich!

Geh mal da vorbei oder nimm Kontakt auf, die sagen Dir schon, wenn Du nicht richtig bist und sagen Dir auch, wo Du hin solltest!

Wenn die Hygiene nicht stimmt, ist das schon das Gesundheitamt, man könnte Nagelpilze auflesen!

L.G.Elizza

danke :)

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@Sina1234567

Gerne!!!

Herzlichen Dank auch fürs Sternchen, freut mich, wenn mein Beitrag hilfreich war! L.G.Elizza

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Ich muss hier auch mal was los werden. Ich habe schon viele Nagelstudios gesehen und kenne mich bestens aus und kann unterscheiden ob jemand gute oder schlechte Nägel macht. Es ist wie beim Frisör, kann teuer oder günstig sein, es kommt IMMER auf die Person an, die entweder ihr Handwerk beherrscht oder nicht. Zu den ganzen Asia Studios kann ich nur sagen, dass hier wirklich auf Zeit und Masse gearbeitet wird und die Hygiene hinten runter fällt. Das finde ich am allerschlimmsten. In Zeiten von HIV etc. wird hier nichts desinfiziert und Feilen verwendet die schon bei 100 anderen Kundinnen eingesetzt wurden, einfach nur widerlich und ekelhaft. Wenn man dann seine eigenen Feilen mitbringt und darauf besteht, dass die Fräserköpfe desinfiziert werden, wird man noch doof angemacht und die fangen an, mit den Kolleginnen über einen zu lästern (auf asiatisch). Absolute Schweinerei. Leute, informiert Euch vorher und wenn Ihr nicht soviel Geld ausgeben könnt und zu Asia Studios gehen "müsst" dann achtet selbst darauf, dass desinfiziert wird, hier geht es schließlich um Eure Gesundheit.

Eine Gewerbeanmeldung eines festen Nagelstudios ist ganz einfach, da man anders als z.B. ein Restaurantbetreiber keine besonderen Genehmigungen oder Sachkundenachweise benötigt. Dazu musst du einfach zu deiner örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung gehen und dort das sogenannte Gewerbeanmeldungsformular “GewA 1″ ausfüllen und abgeben. Dort gibst du an um was für ein Gewerbe es sich handelt, zu wann du es betreiben möchtest, ob als Neben- bzw. Kleingewerbe oder Hauptgewerbe, und wo das ganze stattfnden soll.

Wie es genau das Formular GewA 1 auszufüllen ist siehst du in unserem Beispiel. Das Formular kannst du ebenfalls auf dieser Seite herunterladen. Aber auch die Beamten helfen dir mit Sicherheit gerne bei Fragen zum Ausfüllen. Ist das Formular dann fertig und abgegeben erhälst du in der Regel sofort vor Ort den Gewerbeschein, der dir den gewerblichen Betrieb eines stationären Nagelstudios oder Homestudios erlaubt.

Muss ich mich noch um mehr kümmern?

Nein. Die Verwaltung meldet deine Gewerbeanmeldung automatisch allen anderen wichtigen Stellen. Dazu gehören z.B. das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Berufsgenossenschaft und auch das örtliche Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsamt. Das heisst du musst dort nicht noch extra Meldung machen und kannst dir die vielen Behördengänge sparen. Alle Stellen melden sich bei dir in der Regel von selbst. Das kann durchaus einige Zeit dauern. Das Finanzamt schickt dir z.B. in den nächsten Wochen automatisch einen Fragebogen zu, wo du deine Einnahmen für die nächsten 1-2 Jahre schätzen sollst. In die IHK wirst du als Nageldesignerin automatisch als Pflichtmitglied aufgenommen und bekommst per Post deinen Mitgliedsausweis und manchmal auch gleich einen Überweisungsbeleg für den Mitgliedsbetrag. Das Gesundheitsamt kann sich je nach Bundesland melden, muss dies aber nicht tun. Und auch die Berufsgenossenschaft wird dich per Post fragen, ob du alleine in deinem Nagelstudio arbeitest oder ggf. Angestellte beschäftigst.

http://www.welovenails.de/selbstaendigkeit/gewerbeanmeldung.html

Du hast es nicht richtig gelesen. Ich möchte das die das Studio zu machen

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@elenore

nicht schlimm ;) Aber jetzt weiß ich ja bescheid falls ich mal eins auf machen möchte :)

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Das wäre etwas für das Gesundheitsamt.

danke :)

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