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Welches Amt ist für Änderung des Unterhaltbetrags zuständig?

gefragt von darkangel82darkangel82 am 07.11.2007 um 14:48 Uhr
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Unterhalt x 2.075

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MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 8. November 2007 00:33
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Hilfreichste Antwort

Wenn ein "Amt" den Unterhaltsbetrag festgesetzt hat, kann es sich ja nur um Kindesunterhalt und das Jugendamt handeln. Wenn der andere Elternteil einverstanden ist, kann das zuständige Jugendamt den neuen Unterhaltsbetrag errechnen und einen neuen Jugendamtstitel schaffen.

Wenn der andere Elternteil nicht mitspielt oder es sich gar nicht um Kindesunterhalt handelt (Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt für erwachsene Kinder, Unterhalt des pflegebedürftigen Rentners gegen seine Schwiegertochter ...) oder gar kein Amt, sondern das Familiengericht den Unterhalt festgesetzt hat, dann ist das Familiengericht zuständig. Dort muss eine Abänderungsklage erhoben werden, die nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden kann (Anwaltszwang).


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koira1975
beantwortet von koira1975 am 7. November 2007 14:57
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Warum hat sich der Unterhaltsanspruch geändert? Wer bekommt Unterhalt (Kind/ehem. Ehepartner/andere Verwandte)? Wer bezahlt bisher Unterhalt (Individuum/Jugendamt)?

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 8. November 2007 01:25

Hallo? Darkangel?


wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. November 2007 14:56
1x
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Hier auf dieser Seite findest du fast alles

Kommentar von 5d7bdef638734917bf09300a9d932cf6smallherlich am 7. November 2007 15:01

Ich würde mich gerne informieren, nur auf welcher Seite????


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