Herzogin am 02.12.2007 um 17:50 Uhr
Ich wohne in einem Einfamilien Bungalow zur Miete. Auf der Südseite wurde nun ein Haus mit erstem Stock grenznah zum Grundstück erbaut. Im Winter habe ich nun fast keine Sonne mehr und die Heizkosten sind auch höher durch mangelnde Sonnenerwärmung. Der Vermieter hat Fristen versäumt dagegen Einspruch zu erheben und ich als Mieter habe kein Recht zu klagen. Habe ich nun die Möglichkeit die Miete herabzusetzen? Wenn ja, um wie viel Prozent darf ich dann weniger Miete bezahlen?
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Ich glaube, mit so einer speziellen Frage bist Du beim Anwalt oder Mieterverein besser aufgehoben. Da sich die Situation nie wieder ändern wird, würde ich in einem solchen Fall an Auszug denken.

Du hast gar keine Möglichkeit. Nur umziehen. Die Baugenehmigung wird nur erteilt, wenn die Abstandsflächen eingehalten sind, das scheint der Fall zu sein, sonst hätte Dein Vermieter eine Abstandsflächen-Übernahmeerklärung unterschreiben müssen, was er bestimmt nicht gemacht hat. Die Mindestabstandsfläche beträgt die halbe Wandhöhe (bisher, soll evtl. sogar auf 0,4x Wandhöhe reduziert werden) und mind. 3 m. Und Sonneneinstrahlung sieht die Bauordung nicht als "schützenswerte Belange" an. Genausowenig wie eine Aussicht.
Damit leben oder umziehen. Übrigens dürfen Garagen als Grenzgebäude direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, ganz ohne Abstand.
Auch der Vermieter kann nichts dagegen machen. So ist das Baurecht halt.
Verschattung durch Gebäude oder Bäume, auch Sichtbehinderungen sind kein Mangel der Mietsache.
die Antwort ist einfach HerrLich..:-))