Mein Mann hat einen alten Range Rover geerbt -ca. 15 Jahre alt- und wir überlegen jetzt, welchen Wert wir bei der Erklärung ggü. dem Finanzamt angeben müssen, den damaligen Neuwert oder den jetzigen Zeitwert, wobei es hier natürlich einen großen Unterschied macht, denn der Neuwert war wesentlich höher als der jetzige Wert des Wagens?
Na, Du hast ja keinen neuen Wagen geerbt. Das wird dann doch wohl der Zeitwert sein! Bei Gegenständen, die eine Wertsteigerung erfahren im Laufe der Jahre, wirst Du wohl auch nicht sagen können: Ja, aber mein Opa hat dem Beckmann für sein Gemälde doch nur 20 Reichsmark bezahlt!
Bei einem 15 Jahre alten PKW würde ich den Verschrottungswert von € 100 ansetzen.