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Welcher Wert bei selbstreparierten Kfz-haftpflichtschäden

gefragt von Muehlengeist am 05.12.2007 um 9:04 Uhr

Der "Fall" in Kurzfassung: Ein älterer Herr will unbedingt in eine freie Parklücke, ist schon vorbeigefahren, setzt ohne zu schauen rückwärts und rammt mich, gibt keine Daten, ich also zur Polizei. Soweit ok. Polizei teilt mir mit, das er keinen Schaden geltend macht (obwohl er natürlich auch eine Delle in der Schürze, ohne Lackschaden hat). Er repariert selbst. Wochen später meldet er sich bei meiner Versicherung, und macht Schaden geltend. Wie und was - keine Ahnung? in welcher Höhe könnte er selbstreparierte Schäden (außer Material mit Rechnung) geltend machen. Recht auf selbstregulierung? - bei Vorlage der Belege?

Birgit

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Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 5. Dezember 2007 09:10
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Hallo, Deiner Schilderung nach bist Du ja nicht Schuld , denn der ältere Herr ist ja beim Rückwärtseinparken auf Dein Fahrzeug aufgefahren.Wieso macht er denn seinen Schaden bei Deiner Versicherung geltend ? Tut mir leid,aber das verstehe ich nicht.


anonym
beantwortet von anjanni am 5. Dezember 2007 09:29
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Was genau hast Du denn bei der Polizei angegeben? Wer hatte denn an dem Unfall Schuld? Hat Deine Versicherung Dich etwa nicht um eine Stellungnahme gebeten?

Bei wem hast Du Deinen Schaden geltend gemacht?

Wenn der Unfallgegner der Verursacher war, solltest Du umgehend zu einem Anwalt gehen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. Dezember 2007 09:15
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Das ist dann schlecht. weil er den Schaden nichr rechtzeitig (unmittelbar oder spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach Schadenseintritt) geichert und geltend gemacht hatte. Aus diesem formalen Grund wird er höchstwahrscheinlich auf taube Ohren bei der gegnerischen Versicherung stoßen.

Möchte man einen Schaden in Wigenregie beheben, so wendet man sich zuerst an die Gegnerische Versicherung und meldet den Vorfall am besten SCHRIFTLICH. Dann sollte man sich an einen KFZ-Sachverständigen (und anerkannten Schadensgutachter) wenden, der den Schaden mit Fotos und beschreibung dokumentiert und eine Kostenschätzung abgibt. Das wäre auch der Wert, den man sonst von der gegnerischen Versicherung erstattet bekäme.

Kommentar von Muehlengeist am 5. Dezember 2007 09:21

Hab`s nur gemerkt, weil in der neuen Police mein SF-Rabatt hochgestuft ist - bei HDI. Bilder sind wohl in der Polizeiakte, soviel ich weiß war er gerade beim ausdellen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 5. Dezember 2007 09:33

Der hochstufung solltest Du widersprechenund die polizeilichen Unterlagen prüfen. Wenn daraus ergeht, dass Du unschuldig bist, dann muss die Versicherung entsprechend reagieren. Wenn Du sonst den "alten Herren" kennst kannst du die sache entweder im Einvernehmen mit ihm lösen oder ihn zivilrechtlich verklagen und zwar nicht nur auf Reparaturkosten, sondern auch auf die Folgen der Hochstufung etc...


bsensual
beantwortet von bsensual am 5. Dezember 2007 09:15
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Wenn es seine Schuld ist, bleibt er auf seinem Schaden sitzen. Ansonsten kann er die Höhe eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt geltend machen. Ob und wie er den Schaden reguliert, spielt keine Rolle.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 5. Dezember 2007 09:14
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Ich sehe auch keinen Anspruch des Unfallgegeners, der Dein Fahrzeug angefahren hat. Schildere Deiner Versicherung den Sachverhalt und empfiel ihr, nicht zu regulieren, sonst geht Dein Schadensfreiheitsrabatt runter. Oder ist die Verschuldensfrage streitig?

Kommentar von Muehlengeist am 5. Dezember 2007 09:23

Hab ich schon gemacht, der Herr ist der Meinung, andere können ja auch aufpassen, und wer im Auto sitzt, kann ja wohl bemerken, das er rückwärts fährt, wenn er erst 6 Autos weiter steht...

Kommentar von anjanni am 5. Dezember 2007 09:30

Da hättet Ihr wohl besser die Polizei direkt an den Unfallort geholt...


maxxit
beantwortet von maxxit am 5. Dezember 2007 09:55
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Wie hoch und so weiter ist doch egal. Fakt ist: Der wo auffährt hat Schuld, nicht der, welcher dort schon geparkt hat. Hat der "auffahrende"(Verursacher) keine Vollkasko, bleibt er auf dem Schaden sitzen. Evtl. übernimmt die TK noch den Glasbruch, das wars dann. Der Geschädigte kann seinen Schaden geltend machen. Es sei denn, es wird ihm eine Teilschuld zugesprochen. Dann zahlt jeder seinen Schaden.

Man kann ja auch nicht jemandem eine Ohrfeige geben und diesen dann wegen Körperverletzung anzeigen, weil einem die Hand weh tut.


anonym
beantwortet von anjanni am 5. Dezember 2007 09:39
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Jetzt möchte ich aber doch - unabhängig von der Schuldfrage - noch auf die Frage nach der Schadenshöhe eingehen:

Typischerweise läßt man als Geschädigter erst mal ein Gutachten über den Schaden erstellen. Keine Angst: das zahlt auch die gegnerische Versicherung. Das Gutachten kann auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt sein, aus dem genau hervorgeht, welche Schäden bei dem Unfall entstanden sind.

Dann hat man zwei Möglichkeiten:

  • entweder läßt man den Schaden von der Werkstatt beseitigen und legt der Versicherung dann die Rechnung vor

  • oder man repariert selbst und läßt nach Gutachten abrechnen, wobei die Versicherungen dann typischerweise vom Gutachten noch einen Betrag (10%?) abziehen.


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