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Welcher Versicherung muss der Schaden gemeldet werden?

gefragt von majestix am 08.09.2008 um 12:54 Uhr

Ich hatte Gäste zu Gast und wir haben zusammen mit einem Elektrogrill gegrillt. Leider ist dabei die Arbeitsplatte, auf der der Grill stand, versengt und verkohlt. Welcher Versicherung muss ein solcher Schaden gemeldet werden? Der Haftpflicht oder der Hausratversicherung?


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Armindo
beantwortet von Armindo am 8. September 2008 12:57
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hast Du den Schaden verursacht oder ein Gast, wenn es ein Gast war dann die Haftpflicht des Gastes aber wenn Du es verursacht hast, mußt Du es selbst zahlen.

Kommentar von Simple_avatar8smallArmindo am 8. September 2008 12:59

Du musst damit rechnen, daß ein Gutachter kommt.

Kommentar von bernardo am 9. September 2008 12:12

Wenn die Arbeitsplatte nicht ausreichend feuergesichert war, kommt auch die Haftpflicht nicht für den Schaden auf


anonym
beantwortet von Mimmy55 am 8. September 2008 12:55
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deiner Hausrat


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 8. September 2008 12:57
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Deiner Hausratversicherung, allerdings wird die genau nachprüfen, ob du was Feuerfestes druntergelegt hast und alle nötigen Vorkehrungen getroffen hast,dass das nicht passieren kann. Ist nicht so einfach mit den Versicherungen:)


anonym
beantwortet von herrkaiser am 8. September 2008 12:57
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Wenn die Arbeitsplatte versengt ist muss der Schadeb wohl der Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Wenn's aber sogar ein kliens Feuer gegeben hat, dann wäre die Schadensregulierung eine Angelegenheit der Hausratversicherung.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 8. September 2008 13:17

Die eigene Haftpflicht zahlt mit Sicherheit nicht den Schaden an eigener Tischplatte


docbde
beantwortet von docbde am 8. September 2008 12:59
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Ist die Arbeitsplatte teil einer gemieteten Wohnung und fest eingebaut? Dann ist dein Haftpflicht wegen einem Mietsachschaden dran. Die Hausrat wird NICHT zahlen, weil es sich um einen Sengschaden handelt, bei dem keine Flamme zu sehen war. Und das ist IMMER ausgeschlossen.




Kommentar von bernardo am 9. September 2008 12:21

Wenn der Einschluß von Mietsachschäden in der Privathaftpflicht vereinbart wurde gilt er nur für Schäden an gemieteten beweglichen Sachen in Hotels oder Ferienwohnungen. Es empfiehlt sich die Versicherungsbedigungen genau zu lesen.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 8. September 2008 13:01
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Zuständig ist die Hausratversicherung. Die zahlen allerdings meist nur bei offenen Flammen. Ein Schwelbrand wird bei den meisten Versicherungen nicht erstattet. Bei Deiner Versicherung nachfragen, ob Schwelbrände mitversichert sind.


anonym
beantwortet von Ontario am 8. September 2008 13:03
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Denke, dass die Hausratversicherung hier zuständig ist, wobei ich mir nicht sicher bin, dass diese auch wirklich zahlt. Verkohlte Arbeitsplatte ? Meines Wissens wird da eher bezahlt, wenn es sich um eine offene Flamme handelt durch die dann die Arbeitsplatte zu Schaden kam. Kommt eben auf die Beschreibung an "verkohlt, oder "verbrannt" . Evtl. meldet einer der Gäste den Schaden über seine Haftpflichtversicherung an und gibt sich als Verursacher aus. Arbeitsplatte beim Grillen in Brand gesetzt.

Melden würde ich den Schaden auf jeden Fall, mehr als eine Absage der Kostenübernahme kann es nicht geben.

Kommentar von bernardo am 9. September 2008 12:27

Das heisst im allgemeinen Versicherungsbetrug


anonym
beantwortet von bernardo am 9. September 2008 12:09
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Schäden an Mobilien fallen immer unter die Hausratversicherung. Ausgeschlossen sind im allgemeinen Schäden, die durch eigenes grobfahrlässiges Verschulden entstanden sind (dazu zählt z.B. auch das Grillen auf einer Arbeitsplatte ohne feurfeste Unterlage). Ausserdem sind i.R. Sengschäden bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Deine Chancen auf Schadensersatz sind also äusserst gering.


anonym
beantwortet von jan667711 am 9. September 2008 22:11
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hallo... wenn es dein gast war...was unwarscheinlich klingt...aber sein kann...oder die küche zur gemieteten wohnung...dann klärt es die haftpflicht...deine oder die deines gastes... zum thema sengschaden...es gibt wohl gesellschaften die dies versichern...glaube allianz und axa...natürlich ohne gewähr der vollständigkeit... setze dich mit nem vertreter deiner wahl in verbindung...jeder fall ist verschieden... vg jan...




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