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Welcher Vermieter muss die Kaution zurückzahlen?

gefragt von stengel am 03.01.2009 um 18:12 Uhr

Ein Kollege hat folgendes Problem. Er wohnte lange Zeit in seiner Wohnung zur Miete und ist kürzlich ausgezogen. Danach wollte er natürlich seine Kaution zurück. Der Vermieter hat während der Mietzeit gewechselt. Der neue Vermieter will die Kaution nicht zurückzahlen, weil er auf denm Standpunkt steht, dass das Sache des alten Vermieters ist. Der sagt aber wiederum, dass er damit nichts zu tun hat und verweist auf den neuen Vermieter. In jedem Fall kommt mein Kollege nicht zu seinem Geld. Von wem steht im das Geld denn jetzt zu? Vom neuen oder vom alten Vermieter?


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 3. Januar 2009 18:13
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Vom aktuellen Vermieter, weil der vorhergehende Vermieter die Verpflichtung hatte, ihm die Kaution zu überlassen, da diese an die Mietsache geknüpft ist.
Wenn er die Aussage des Vermieters schriftlich hat, kann er damit zum Amtsgericht gehen und einen Mahnbescheid erwirken, das geht auch ohne Anwalt

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 3. Januar 2009 18:18

DH

Kommentar von jockl am 3. Januar 2009 18:21

DH


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 3. Januar 2009 18:15
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Der neue Vermieter muß dann ja wohl das Mietshaus gekauft haben..mit samt der Mieter. Also ist er auch für die Kaution zuständig. Trotzdem würde ich mal einen Anwalt aufsuchen, manchmal reicht schon der Hinweis an den Vermieter, dass ein Anwalt eingeschaltet ist.


anonym
beantwortet von Runkelruebe am 3. Januar 2009 18:14
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Meiner Ansicht nach vom neuen Vermieter, da er in den bestehenden Mietvertrag durch Kauf eingetreten ist.


anonym
beantwortet von perlentaucher am 3. Januar 2009 18:14
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das ist natürlich ärgerlcih. aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass der neue vermieter zahlen muss. der hat ja das haus mit allem drum und dran übernommen, inklusive der kaution


anonym
beantwortet von Saarland60 am 3. Januar 2009 18:14
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Vom neuen Vermieter. Der alte Vermieter war verpflichtet, dem neuen Vermieter die Kautionen auszuhändigen.



ElfieB
beantwortet von ElfieB am 3. Januar 2009 18:14
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Er soll sich an den Mieterschutzbund wenden.


anonym
beantwortet von Lorelai am 3. Januar 2009 18:14
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Vom alten Vermieter, soweit er sie noch hat und nicht dem Neuen übergeben hat. Ansonsten ist das ein Fall für den Anwalt.


svanny
beantwortet von svanny am 3. Januar 2009 18:14
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Na ja kommt darauf an wie die/ihr das vertraglich geregelt haben. Erstmal hast du einen Vertrag mit dem alten Vermieter und dem die Kaution gezahlt. Aber ihr habt beim Vermieterwechsel doch sicher einen neuen bzw ergänzenden Vertrag aufgesetzt?


anonym
beantwortet von peterefpunkt am 3. Januar 2009 18:16
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Wenn der neue Vermieter in die Rechtsnachfolge des alten Vermieters eingetreten ist, dann kommt das Geld vom neuen Vermieter. Hat dein Freund bei Wechsel des Vermieters einen neuen Mietvertrag vorgelegt bekommen und unterschrieben, dann hat er Pech gehabt - da hilft dann erst einmal der Mietrschutzverein und im härtesten Fall ein Rechtsanwalt.


Berthe
beantwortet von Berthe am 3. Januar 2009 18:23
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Wo ist die Kaution? Auf einem verzinzlichen Sparbuch? Wo ist das Sparbuch? Grundsätzlich aber muss der neue Vermieter die Sache regeln.


anonym
beantwortet von Jagdmeister am 3. Januar 2009 18:23
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Die Kaution ist vom aktuellen (also neuen) Vermieter zu fordern, da nur er Vertragspartner des Mieters ist. Der Vermieter kann jedoch unter Umständen von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Die Frage, wie lange dies möglich ist, wird von den Gerichten unterschiedlich beantwortet. Fest steht nur, dass der Vermieter die Kaution eine angemessenen Zeit zurückbehalten darf, und zwar nur in der Höhe, in der eine erwartete Nachzahlung valutiert. Für 2008 werden allgemein höhere Nachzahlungsbeträge von den Mieterschutzbünden erwartet aufgrund gestiegener Energiekosten. Die Zeitspannen kann im Einzelfall einige Wochen bis zu mehreren Monaten betragen, auf die der Mieter auf seine Kaution bzw. auf den enstprechenden Teil warten kann. Sofern sich eine Nachzahlung zugunsten des Vermieters ergibt, darf der Vermieter selbstverständlich auch mit seinem Kostenerstattungsanpruch aufrechnen.

Ich würde versuchen, nochmals mit dem neuen Vermieter ruhig zu sprechen. Falls das Gespräch mißlingt, würde ich anraten, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Viel Erfolg!


Josyna
beantwortet von Josyna am 4. Januar 2009 10:06
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Immer der aktuelle Wohnungsinhaber / Vermieter.


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