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Welcher Paragraf greift hier und ist das Rechtens??

gefragt von Ronnchen am 28.02.2009 um 12:36 Uhr

Ich habe im indernet ein Kostenloses portal zum saugen oder laden von Filmen , MP3´s u.s.w.geöffnet in dem mir 14 Tage Gratis 5 GB Saugen versprochen wurden..nun kam eine Rechnung..

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Internet Recht x 10

mikethemike232
beantwortet von mikethemike232 am 28. Februar 2009 12:39
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Wie heißt das Portal denn? Wollen us doch mal die AGBs ansehen. Dann kommen wir der Antwort auf die Spur.


svanny
beantwortet von svanny am 28. Februar 2009 12:37
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Tja, 14 Tage gratis, danach Abo. Wer genau liest, ist im Vorteil. Warum gibt man auch seine Daten ein, wenn etwas gratis sein soll.

PS: Internet, Paragraph, MP3s

Kommentar von Ronnchen am 28. Februar 2009 12:41

Ich habe nicht mehr als 3 GB gezogen innerhalb von drei Tagen und danach nie wieder.. und ist es nicht so das wenn etwas als Kostenlos angeboten ist ich nicht verpflichtet bin AGB´s genau zu lesen?

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 28. Februar 2009 12:45

Wenn du zustimmst, dass du die AGB gelesen hast und sie akzeptierst, dann hättest du sie auch lesen sollen. Und wie schon gesagt: Spätestens wenn man seine Adresse eingibt, macht man sich doch Gedanken, warum das für ein kostenloses Angebot notwendig ist.

Die ersten 14 Tage waren mit Sicherheit auch wie beworben kostenlos. Nur da stand auch mit Sicherheit noch der Zusatz, dass es anschließend in ein reguläres Abo übergeht. Dieses Prinzip hast du überall, bei Zeitschriften Abos usw. An sich nicht verwerflich. Nur die Kosten müssten erkennbar gewesen sein und nicht in den AGB versteckt. Aber ob du sie letztendlich gesehen hast, spielt keine Rolle.


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 28. Februar 2009 12:40
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Solche Einstiegslockangebote muss man natürlich vor Ablauf der 14 Tage kündigen. Das geht in der Regel einfach per email. Wenn Du das versäumt hast, dann hast Du wohl einen Jahresvertrag abgeschlossen, den Du auch erfüllen musst. Es gibt auf dieser Welt nichts geschenkt, das musst Du Dir für die Zukunft einfach merken.


anonym
beantwortet von Megaira am 28. Februar 2009 12:38
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Genauso siehts aus. Nun musst du das begleichen weil du die agb eingewilligt hast =)


anonym
beantwortet von Ronnchen am 28. Februar 2009 13:00
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ok ich danke euch dann muss ich das wohl Zahlen Aus fehlern lehrnt man sagt man so schön...Gruß Ronnchen


anonym
beantwortet von Ronnchen am 28. Februar 2009 12:54
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Aber ist das dann nicht erschleichen von Abo beitritten denn es ist je eindeutig als kostenlos ausgeschrieben und wenn ich nicht verpflichtet bin des AGB genau zu lesen dann ist das vorgehen dieser Anbieter Heimtükisch und ziehlt auf arglose user ab die neu oder unsicher im Netz sind...??

Kommentar von 362a11ba375e2f8eb1e9f1eb17108969smallmikethemike232 am 28. Februar 2009 13:03

Du bist verpflichtet, die AGBs zu lesen. Natürlich tun das viele nicht ...


anonym
beantwortet von thomasL am 28. Februar 2009 12:40
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Zahl es besser. Dann hast Du Deine Ruhe und dann sofort kündigen. Langwieriger Rechtsstreit ansonsten.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Februar 2009 12:38
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dann hast du wohl die 5 GB überschritten und nicht fristgemäß gekündigt..


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