sandra885 am 13.10.2009 um 16:12 Uhr
Hallo Ihr Lieben
und zwar geht es dadrum das mein freund und ich jetzt im februar ein kind kriegen, da wir nicht verheiratet sind muss man sich ja für einen der beiden nachnamen entscheiden. er wird in der geburtsurkunde als vater stehen und ich als mutter. aber was ist wenn das kind meinen nachnamen bekommt und dem vater etwas passiert? kriegt mein kind dann die halbweisenrente von ihm? oder anderesrum wenn ich meinem kind den nachnamen von meinen freund gebe kriegt mein kind dann von mir halbweisenrente, wenn mal was passieren sollte? oder ist nur wichtig wer die Eltern sind die in der Geburtsurkunde sind`? vielleicht weiss jemand wo ich dadrüber was im internet lesen kann?!?
danke euch schonmal :)
Aus meinem eigenen Leben kann ich Dir sagen das es da keinerlei Probleme gibt. Er macht ja eine Vaterschaftsanerkennung und damit ist das Kind auch seines. Der Nachname spielt dabei keine Rolle. Grundsätzlich ist es "angenehmer" den Nachnamen der Mutter zu nehmen, da sie auch diejenige meistens ist die Arzt oder Behörengänge macht, und es da leichter ist wenn sie den gleichen Nachnamen trägt wie das Kind.
lasst es das baby entscheiden
sonnenlady am 13. Oktober 2009 16:15 Lieber nicht, dann heißt es mit Nachnahmen "Wäääh". ggg
bei der halbweisenrente ist das kein problem. da spielt der name keine rolle, nur was auf der geburtsurkunde steht. ich würde trotzdem den namen der mutter nehmen. bekannte von mir haben den namen vom vater genommen, sich dann getrennt und die mutter musste überall nachweisen das sie auch wirklich die mutter ist. wenn man später heiratet kann auch der mann den namen seiner frau annehmen oder bis 6 jahre kann man den namen des kindes ohne probleme ändern lassen.
Für die Rentensache ist der Nachname egal...allerdings wenn ihr nicht vor habt zu heiraten würde ich es bei deinem Namen belassen...Die Tochter von einer Bekannten von mir trägt den Namen des Vaters und die wurde ne Stunde an der Grenze aufgehalten weil die überprüft haben ob sie auch wirklich die Mutter ist...Wenn der Vater nen anderen Namen hat ist das wohl iwie normaler

Also, der Name ist für die Rentengeschichte und Erbschaften etc. vollkommen egal. Wir sind mittlerweile verheiratet (nachdem wir unsere 3 Kinder bekommen haben;)), haben aber beide auch unsere Namen behalten, die Kinder heißen wie ich (Mutter)

Der Nachname ist für die Halbwaisenrente vollkommen egal. Da zählt nur wer als Vater und Mutter auf der Geburtsurkunde eingetragen ist. Persönlicher Rat von mir, gib dem Kind Deinen Nachnamen. Du hast erst einmal das alleinige Sorgerecht, da ihr nicht verheiratet seid. Und somit wirst Du die Kindergartenanmeldung machen, Babyschwimmen, was auch immer, wenn das Kind krank ist zum Arzt gehen, etc. und da ist es einfacher, wenn Du und das Kind den gleichen Namen tragt. WEnn Du und Dein Freund heiratet und ihr seinen Namen als Familiennamen wählt, kann das Kind immer noch den Namen von ihm annehmen.

Eine Absicherung oder Erbfall ist nicht der Name ausschlaggebend, sondern der Verwandschaftsgrd, bzw. Unterhaltsverpflichtungsberechtigter (Vormund ect.)

Mit dem gegebenen Nachnamen hat sowas mal gar nix zu tun sondern damit, wer rechtlich gesehen die Eltern sind.
Der Name hat auf all dies keinen Einfluss. Wichtig ist, dass er als Vater eingetragen wird, wie ihr es ja vorhabt. Alles Gute für euch und euer Kind.