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Welcher minimale Schutz des eigenen Drahtlosnetzwerkes ist aus Haftungsgründen notwendig?

gefragt von baerbele am 11.10.2007 um 20:57 Uhr

Habe gelesen, dass es nicht nur aus Eigeninteresse, sondern auch aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, sein privates Drahtlosnetzwerk gegen unerlaubte Nutzung von Dritten zu schützen. (Az 2-3 O771/06). Im Urteil ging es darum, dass aus dem ungesicherten Netzwerk ein illegaler Musikdownload ermöglicht wurde, den ein Dritter aus dem ungesicherten Netz eingestellt hatte. Nicht erwähnt ist, welche Sicherheitsvorkehrungen im Privatbereich nötig sind, um zumindest aus der rechtlichen Haftung draußen zu sein? Kennt sich jemand aus?


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Reply


Aalbärt Ainstein0815
beantwortet von Aalbärt Ainstein0815 am 11. Oktober 2007 21:04
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wpa oder wpa2.... verschlüsselung


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 11. Oktober 2007 22:29
1x
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einfachste verschlüsselung langt aus. der netz darf nur nicht ungeschützt sein.

also aus rechtlichen gründen langt die WEP Verschlüsselung. In eigenem Interesse solltest Du aber Dein Netz mit WPA oder WPA2 sichern.

Inzwischen kann jede Fritzbox WLAN mit WPA2 verschlüsseln.

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