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Welcher Kinderfreibetrag wenn verheiratet, aber nicht gemeinsames Kind?

gefragt von Mogli1000 am 09.10.2008 um 10:31 Uhr

Ich war auf dem Amt weger der Umschreibung der Lohnsteuerkarten (Klassen), da ich geheiratet habe. Da wurde mir ein 0,5 Kinderfreibetrag eingetragen. Ist das richtig? Ich habe kein Kind. Nur mein Mann hat aus einer früheren Beziehung (keine Ehe) ein Kind, welches aber bei der Ex wohnt. Er hat auch sein 0,5 behalten. Ist das richtig, dass ich diese 0,5 bekommen habe? Bin ganz unsicher, weil die dort auf dem Amt irgendwie den Eindruck machten, als müßten sie nen neuen Lehrgang machen, um sicher zu sein.


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Oktober 2008 10:33
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du dürftest gar keine Kinderfreibetrag haben, denn du hast ja keine Kinder..


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 9. Oktober 2008 10:34
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Kein Kind kein Kinderfreibetrag.


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 9. Oktober 2008 10:41
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Wenn das Kind nicht Deines ist, dann bekommst Du auch KEINEN Freibetrag!

0,5 bei Vater und Mutter ist richtig, solange bei getrennt lebenden Eltern der Unterhalt bezahlt wird. Wenn nicht, kann auch der Elternteil, der das Kind hat und keinen Unterhalt fürs Kind bekommt das Kind komplett auf die Lohnsteuerkarte kriegen!


angie760
beantwortet von angie760 am 9. Oktober 2008 10:43
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Dann müßte bei Deinem Mann 1,0 eingetragen werden und bei Dir nichts,da es ja nicht Dein Kind ist. Hättet ihr gemeinsam ein Kind,steht in beider Steuerkarten 0,5 Kinderfreibetrag drin.


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 9. Oktober 2008 10:45
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0,5 bei mir genau das Gleiche




Kommentar von Mogli1000 am 9. Oktober 2008 10:50

Dankeschön euch allen. Ist schon komisch, dass man sich selber nen Kopf machen muß und dann das richtige bei raus kommt und die Ämter das nicht hinbekommen. Jetzt darf ich nochmal 60 km fahren, nur um dort den Fehler ausradieren zu lassen. LG





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