Wir haben ein paar Reparaturen in der Wohnung, die wir von einem Handwerker ausführen lassen müssen da wir das nicht selber können. Es sind keine eiligen Sachen, aber es sollte schon gemacht werden. Wir kennen einen Handwerker, der gut ist und dem wir den Auftrag gerne zukommen lassen würden. Müssen wir unseren Vermieter um Erlaubnis fragen, bzw. kann er diesen Handwerker ablehnen?

Wenn es um vom Vermieter auszuführende Reparaturen geht, muss dieser auf jeden Fall zur Reparatur aufgefordert werden. Alles andere ist nicht zulässig. Selbst wenn man die Rechnung selbst bezahlt.
wenn der vermieter die rechnung zahlen soll, müsst ihr ihn auch darüber informieren welcher handwerker kommen soll und wieviel er verlangt.
der vermieter kann dann entscheiden, ob der handwerker es sein wird, oder ob er selber noch einen besseren und preiswerteren kennt.
zahlt ihr allerdings selber, könnt ihr den handwerker natürlich frei wählen.
das kommt darauf an: wenn die Reparaturen die Wohnung selbst betreffen, ja. Denn dann besteht ja ggf. die Verpflichtung des Vermieters, die Rep zu übernehmen (ggf. unter Kostenbeteilgung durch die Mieter). Dann darf er natürlich auch die Handwerker aussuchen. Außerdem hat er natürlich ein Mitspracherecht, wenn sein Haus betroffen ist. Dann hätte er aber nicht nur ein Mitspracherecht, sondern müsste den Auftrag auch selbst erteilen
Beziehen sich die Reparaturen auf solche Gegenstände, die in Euren Verantwortungsbereich fallen, also Eure eigenen Sachen oder die Schönheitsreparaturen lt. Vertrag (meist z.b. Innentüren und Heizkörper streichen etc.), dann dürft ihr auch aussuchen, wer das für Euch erledigt.
kommt drauf an wer die Reperaturen zahlt! Wenn ihr Sie zahlt könnt ihr jeden Handwerker beordern ansonsten macht sowas normalerweise der Vermieter....
Ich erlebe oft Handwerker zu meine ehemalige Wohnung kam, weil Vermieter ihn bestellt hat. Ich bezahle nicht mal diese Kosten, wenn Vermieter ihre Wünsche erfüllt hat oder mir die Vorschlag machen. Der Mieter muss nicht bezahlen.
Wenn du später ausziehen muss, diese Abnahme für Zeug von Handwerker musst du aufpassen. Der Vermieter könnte schlau sein, am besten mit Vermieter den Brief vereinbaren, wer bezahlt und wer bezahlt, wenn ausziehen ist?
Ich müsste Vorladungsgericht eingeschalten, der Rechtprüfer sagt zu Vermieter, er muss die Kosten selber bezahlen. Weil er gemacht hat, habe so verstanden. Wenn ich selber Handwerker bestellt habe, muss ich selber bezahlen.
Wenn die Schaden gibt, empfehle ich dir eine Haftpflichtversicherung abschliessen.