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Welcher Freibetrag gilt bei Private Altersvorsorge Hartz 4

gefragt von HappyDrupa am 21.10.2009 um 14:57 Uhr

Ich habe 1990 eine private Rentenversicherung abgeschlossen, die ich mit 60 ausgezahlt bekomme. Bis dahin ist sie gesperrt. Das heisst, ich kann sie erst zum 60. Lebensjahr kündigen. Jetzt bekommt man ja erst Rente mit 67. Zählt diese Altersvorsorge trotzdem als geschützt? Zu damaliger Zeit war ja noch Rente ab 60.


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gigaset
beantwortet von gigaset am 21. Oktober 2009 15:01
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Hallo HappyDrupa, das kann man so einfach nicht sagen. Es ist möglich, auch nicht geförderte Rentenversicherungen (Riester und Rürup sind von sich aus schon "Hartzgeschützt") vor der Verwertung zu schützen. Dies geht auch noch bis kurz vor der Beantragung des ALG2. Informiere Dich hierzu am besten bei Deiner Versicherung und lasse Dir die nötigen Bestätigungen schriftlich von deren Hauptverwaltung geben, dann hast Du Klarheit.

Grüsse!

Kommentar von HappyDrupa am 21. Oktober 2009 15:11

Die Bescheinigung von der Versicherung habe ich. Da steht drauf, dass die Versicherung erstmalig mit Eintritt des Rentenalters von 60 Jahren kündbar ist. So habe ich den Vertrag 1990 auch abgeschlossen. Da wusste ja noch keiner, dass das Rentenalter erhöht wird.



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