Gibt es eine generelle Empfehlung oder ist das immer von den Mitarbeitern abhängig?
ich glaube nicht, dass die alle wirklich unabhängig sind, jeder vertreter will ja möglichst viel provision kassieren.

In Sachen ""Geld für sich" einheimsen sind sie alle kompetent.
Was eine unabhängige Beratung angeht aber nicht, denn sie sind nicht unabhängig.

Mitarbeiteranhängig (wenn du glück hast, dann hast du mal einen guten). Aber nun ganz pauschal: Keiner von den Dreien. Alles Drücker, die nur Provision haben wollen.
Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Gibt überall schwarze Schafe. Finanzielles würde ich generell nur von einem Mann meines Vertrauens regeln lassen (Bank oder Versicherung).

siehe ganz einfach www.finanzparasiten.de dann kannst du bestimmt schnell selbst entscheiden lach
Keiner - die Vertreter dieser Unternehmen sind alle von der jeweiligen Vertriebsgesellschaft gesteuerte Verkäufer. Die ausführliche Antwort von kingluyIV trifft den Nagel auf den Kopf.
Versicherungsvertragsgesetz
§ 59 Begriffsbestimmungen
(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.
(2)Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1.
Soweit das Gesetz - daraus ergibt sich das nachfolgend genannte:
•Versicherungsvertreter - sind als Ausschließlichkeits- und Mehrfachvertreter, Finanzvertrieb (z.B. „Vermögensberater“ oder „Finanzoptimierer“), Bank oder Sparkasse im Auftrag der Versicherer tätig. § 59(2) VVG
Versicherungsmakler - sind per Makler-Vertrag nur im Kundenauftrag tätig. § 59(3) VVG
Jeder Versicherungsvermittler ist laut Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet den Kunden beim ersten Geschäftskontakt darüber zu informieren ob er als Vertreter oder als Makler tätig ist. Damit soll der Kunde erkennen auf wessen Seite der Vermittler steht.
§ 62 Zeitpunkt und Form der Information Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 13a des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist
(1)Dem Versicherungsnehmer sind die Informationen nach § 60 Abs. 2 vor Abgabe seiner Vertragserklärung, die Informationen nach § 61 Abs. 1 vor dem Abschluss des Vertrags klar und verständlich in Textform zu übermitteln.
Wer Versicherungen abschließen will sollte folgendes erkennen: Versicherungsvermittler die ihren Vermittlerstatus nicht von Beginn an offenlegen, sind für Beratung und Abschluss ungeeignet.
Reinhard Durchholz, Versicherungsmakler

Sie wollen immer nur dein Bestes. Wer einmal geschädigt wurde, weiß, was in dem Fall "das Beste" ist...
unabhängig in dem Sinn, da man ja mehrere Institute vertritt und egal wo dann der Kunde abschliesst, Provision kommt.