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Welcher der Nachbarn muß den Zaun zur Grundstücksbegrenzung setzen?

gefragt von daddafreund am 01.08.2007 um 21:17 Uhr

Teilt man sich hier die Kosten auf und wer bestimmt, welcher Zaun gesetzt werden soll, falls gemeindlicherseits keine Vorschriften vorliegen?


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 2. August 2007 00:10
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Um mal anders herum zu Antworten, aber das Selbe zu meinen. Der linke Zaun, wenn ich vor meinem Grundstück stehe, geht mich nichts an, wenn der Nachbar sich an die Vorschriften hielt, er darf sich auch aussuchen, was er mag aber nicht über 1,80 m gehen. Alles Andere ist meine Sache, ob Zaun oder nicht, welche Art, ist alles meine Sache aber nicht über 1,80m. In Brandenburg bin ich alleine für den rechten Zaum zuständig, wenn ich nur einen Nachbarn habe, ab dem zweiten, muss er sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Schau in das Nachbarschaftsgesetz Deines Bundeslandes, findest Du im net.

Aber zur guten Nachbarschaftspflege gehört schon, das man sich unterhält, klappt hier, Gtt sei Dank, sehr gut.


RalfK
beantwortet von RalfK am 1. August 2007 21:51
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Ein Zaun ist nicht Pflicht. Jeder der Grundstücksnachbarn hat das Recht, eine Einfriedung auf der Grenze zu erstellen (Grenzzaun). Der Grundstücksnachbar ist dann verpflichtet, sich an den Baukosten zu 50% zu beteiligen. Zuvor sollte man sich gemeinsam auf eine Ausführungsart bzw. auf ein Angebot einer Fachfirma verständigen. (gem. Nachbarrechtsgesetz NW)

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 2. August 2007 00:04

das ist in den Bundesländern unterschiedlich, in Brandenburg müssen sich erst die Nachbarn ab dem zweiten Grundstück zu 50% beteiligen (ich habe drei, der Länge nach), der Erste ist aussen vor, das musst Du dann allene bezahlen


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. August 2007 21:58
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Die Frage ist, wollen denn alle Nachbarn einen Zaun haben? Bei uns war es so, dass nur wir einen Zaun haben wollten, weil unsere Hunde im Garten rumlaufen. Also haben wir den Zaun auf unseren Grenzen gesetzt und selbst bezahlt. Wenn alle einen Zaun haben wollen und sich auch noch auf die gleiche Art einigen können, können natürlich auch die Kosten aufgeteilt werden. Wenn Ihr Euch nicht auf einen gleichen Zaun einigen könnt, muss jeder seinen eigenen Zaun,in den eigenen Grenzen und auf eigene Kosten bauen.


Panaemorfa
beantwortet von Panaemorfa am 1. August 2007 21:21
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Normalerweise errichtet jeder den rechten Zaun, wenn man vor dem Grundstück steht.

Den nach vorne auf die Strasse sowieso, und den nach hinten derjenige, der zuerst sein Grundstück einzäunt.

Kommentar von Capuccino am 1. August 2007 21:40

Ich kenne das, das ich als Eigentümer wenn ich vor meinem Grundstück stehe, den linken Zaun richten, pflegen muß.

Kommentar von Capuccino am 1. August 2007 21:42

Ich meine wenn ich dem Grundstück zugewandt bin :-)

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 2. August 2007 00:01

Wenn Du vor Deinem Grundstück stehst, ist der rechte Zaun Deine Sache.

Kommentar von Capuccino am 2. August 2007 09:53

Hihi, muß ich meinem Ex mal erzählen, die ganze Strasse kümmert sich nur um den li. Zaun... aber die sind da sowieso anders als andere :-)


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