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Welcher Abrechnungszeitraum ist geltend bei Betriebskostenabrechnung?

gefragt von knoepfchen am 26.03.2008 um 15:32 Uhr

Hallo, und zwar bin ich am 01.11.07 in eine Wohnung eingezogen. Der Vermieter hielt es aber scheinbar nicht für nötig ein Übergabeprotokoll o.ä. anzufertigen und ich kannte mich bis jetzt auch nicht mit sowas aus...Und ich denke, ich kann auch annehmen, dass es soetwas beim auszug der vormieterin auch nicht gab. Nun kam erst Mitte Dezember jemand zum ablesen. Ab wann kann denn der Vermieter nun abrechnen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 26. März 2008 15:36
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Wenn er den Verbrauch bis Mitte Dezember der Vormieterin in Rechnung gestellt hat, dann zahlst Du ab Mitte Dezember. Ansonsten zahlst Du ab 01.11., so wie die restlichen Betriebskosten.

Kommentar von knoepfchen am 26. März 2008 15:48

Hallo, vielen Dank erstmal,Sie scheinen sich da ja gut auszukennen;) Ich denke mal nicht, dass die Vormieterin dass bezahlen musste, mein Vermieter ist einfach total schlampig...Ich weiß garnicht wie das da ablief,da wird es so eine Abrechnung mit Sicherheit garnicht gegeben haben, denn die Vormieterin ist verstorben... Und ich weiß ja nicht wann die Heizung etc. das letzte mal abgelesen wurde.Bestimmt schon 2006?! Und dafür kann ich doch dann nichts oder?

Mich beschäftigt das ja so weil ich am 30.04 aus dieser wohnung wieder ausziehe und dann geht das ja auch nicht mit dem Abrechnungszeitraum von zwölf monaten.


tradaix
beantwortet von tradaix am 26. März 2008 15:35
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Wann muss abgerechnet werden?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätetestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Meistens entspricht er dem Kalenderjahr. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Die Abrechnung ist unwirksam. Aber auch eine kürzere Frist, zum Beispiel sieben Monate, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat.

Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf keinesfalls von Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Abrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden.

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/99/26073

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 26. März 2008 15:40

Das war doch gar nicht die Frage? Nix für ungut.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 26. März 2008 15:45

"Welcher Abrechnungszeitraum ist geltend bei Betriebskostenabrechnung?". Spekulierend handelt es sich bei der Ablesung Mitte Dezember um eine verspätete Zwischenablesung wegen Mieterwechsel.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 26. März 2008 15:49

Die wirkliche Frage ergibt sich aus den Vorfragen.


Kai Schrodt
beantwortet von Kai Schrodt am 26. März 2008 15:39
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Also, der Abrechnungszeitraum geht immer über 12 Monate! Ich gehe mal davon aus, dass Dein Abrechnungszeitraum vom 01.12.2006 - 30.11.2007 geht! Hast Du Verdunster, elektonische Heizkostenverteiler oder Wärmezähler?

Wenn Du Verdunster hast, wird keine Zwischenablesung gemacht, weil diese, Aufgrund des kurzen Zeitraums, nicht plausibel ist! Dann wird der Nutzungszeitraum nach sogenannten Gradtagen gesplittet, was rechtlich absolut korrekt ist.

Das heisst, dass die Abrechnung über den ganzen Zeitraum erstellt wird (oben genannt), Du aber eben Zeitanteilig für den Zeitraum welchen Du genutzt hast abgerechnet wirst! Warte aber doch erstmal ab, bis Du Deine Abrechnung in der Hand hast und mach dann die Pferde scheu... ;-)!!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 26. März 2008 15:55
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Eigentlich ab 1. 11. 07, aber wenn der Vermieter erst im Dezember abgelesen hat, hat er ja auch erst ab dann die Zahlen. Geh doch mal zum Mieterbund.


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