Welchen Zinssatz setzt man bei Mahnungen an?
Ich habs nicht so mit der Buchhaltung und muss zum Glück so gut wie nie Rechnungen oder sogar Mahnungen schreiben. Kann mit jemand sagen, welchen Zinssatz ich veranschlagen soll? Und ab wann dürfen Zinsen berechnet werden? 1., 2. oder 3. Mahnung?
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Hier wird das sehr schön einfach erklärt: http://www.mahnung-direct.de/verzugszinsen.html
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Bevor ich eine Mahnung schreibe, rufe ich in der Regel an und dann habe ich mein Geld innerhalb von ein paar Tagen.
Ansonsten Mahnung raus mit Terminsetzung 2 Wochen und Androhung der Berechnung von Zinsen und evtl. weiteren Kosten wie Rechtsanwalt etc. Wenn nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt wird, gebe ich das an einen Rechtsanwalt und überlasse ihm alles weitere.
Das einzige Mal musste ich bisher allerdings ausgerechnet bei einem Rechtsanwalt mit dem Gerichtsvollzieher winken. Der zahlte dann allerdings sofort.
Kommentar von BrynhildBrynhild 03.01.2008Habe ich alles schon hinter mir. Außer den Rechtsanwalt. Den will ich mir lieber sparen. Ich muss jetzt einen Mahnbescheid ausfüllen und ihn ans Amtsgericht schicken. Dabei muss ich auch die fälligen Zinsen einsetzen und ich weiß nicht wie hoch ich die veranschlagen soll.
Kommentar von vollyhnvollyhn 03.01.2008Im Formular ´zum MB Antrag ist doch eine Zeile für Zinsen. Da trägst du in der Spalte " ...% Über Basiszinssatz" nur die Ziffer 5 oder 8 ein, je nachdem ob Dein Schuldner Privatperson oder Kaufmann ist. Das Gericht rechnet die Zinsen dann aus und setzt sie für die Zukunft auf 5 (bzw. 8) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz fest. Der Basiszinssatz wird übrigens von der Bundesbank immer zum Halbjahreswechsel neu festgesetzt und ist daher variabel. Seit 01.01.2008 liegt er bei 3,32 %, sodass die Verzugszinsen mit 8,32 % festgesetzt sind. Bei Änderung des Basiszinssatzes ändert sich auch der im jeweiligen Zeitabschnitt geschuldete Verzugszins. Zum Basiszinssatz findest Du hier: http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php
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Auch bei sofortiger Fälligkeit ist die Mahnung sinnvoll. Denn sie ist – neben einem Verschulden – eine wichtige Voraussetzung, damit der Schuldner in Verzug kommt (§ 286 BGB). Nur dann muss er den Verzugsschaden ersetzen, wie etwa Zinsen. Der Zinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB), nach erfolgter Mahnung. Eine Ausnahme gilt für Kaufleute: Sie können Zinsen auch ohne Mahnung geltend machen. Sind sowohl Gläubiger als auch Schuldner Kaufleute, besteht außerdem ein erhöhter Zinssatz von 8 Prozentpunkten. Tipp: Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für die Erstmahnung, wohl aber die Kosten für die Zweitmahnung. Nach der ersten Mahnung werden auch die Kosten für einen Rechtsanwalt ersetzt.
Gefunden auf folgender Seite
http://www.b2bbb.de/b2bbb/recht_steuern/mahnung_verfahren_mahnverfahren/index.php
Kommentar von BrynhildBrynhild 03.01.2008Danke für diese ausführliche Antwort. Aber ich bin in diesen Dingen wirklich eine absolute Null. Und deshalb kann ich mit Ausführungen dieser Art nur sehr begrenzt etwas anfangen. Wie hoch ist denn nun der Basiszinssatz nachg § 288 BGB? Was bedeuten 5 oder gar 8 Prozentpunkte drüber? Solche für mich nichtssagenden Informationen finde ich überall im Internet. Wenn du eine Mahnung schreibst, was berechnest du dann an Zinsen? 5%? 8%? Mehr? Weniger?
Kommentar von wj2000wj2000 03.01.2008Bis 100 € berechne ich 3 €, bis 500 € dann 5 €.
Kommentar von BrynhildBrynhild 03.01.2008Das sind jetzt aber Mahngebüren und nicht die Zinsen, oder?
Kommentar von bitmapbitmap 03.01.2008Ja das sind vermutlich Mahngebühren. Die Zinsen sind ja keine pauschalen runden Beträge.
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AHHHH ... ich glaube das verstehe sogar ich :) Danke schön!
Berechnen kann man das hier http://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/
Noch einfacher :) Wusste nicht, dass es solche Zinsrechner gibt. Aber was gibt es inzwischen nicht im www? Danke und DH