Frage von Brynhild 03.01.2008

Welchen Zinssatz setzt man bei Mahnungen an?

  • Antwort von Regenmacher 03.01.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hier wird das sehr schön einfach erklärt: http://www.mahnung-direct.de/verzugszinsen.html

  • Antwort von Raimund1 03.01.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bevor ich eine Mahnung schreibe, rufe ich in der Regel an und dann habe ich mein Geld innerhalb von ein paar Tagen.

    Ansonsten Mahnung raus mit Terminsetzung 2 Wochen und Androhung der Berechnung von Zinsen und evtl. weiteren Kosten wie Rechtsanwalt etc. Wenn nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt wird, gebe ich das an einen Rechtsanwalt und überlasse ihm alles weitere.

    Das einzige Mal musste ich bisher allerdings ausgerechnet bei einem Rechtsanwalt mit dem Gerichtsvollzieher winken. Der zahlte dann allerdings sofort.

  • Antwort von wj2000 03.01.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Auch bei sofortiger Fälligkeit ist die Mahnung sinnvoll. Denn sie ist – neben einem Verschulden – eine wichtige Voraussetzung, damit der Schuldner in Verzug kommt (§ 286 BGB). Nur dann muss er den Verzugsschaden ersetzen, wie etwa Zinsen. Der Zinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB), nach erfolgter Mahnung. Eine Ausnahme gilt für Kaufleute: Sie können Zinsen auch ohne Mahnung geltend machen. Sind sowohl Gläubiger als auch Schuldner Kaufleute, besteht außerdem ein erhöhter Zinssatz von 8 Prozentpunkten. Tipp: Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für die Erstmahnung, wohl aber die Kosten für die Zweitmahnung. Nach der ersten Mahnung werden auch die Kosten für einen Rechtsanwalt ersetzt.

    Gefunden auf folgender Seite

    http://www.b2bbb.de/b2bbb/recht_steuern/mahnung_verfahren_mahnverfahren/index.php

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