Behält man den jährlichen Urlaubsanspruch auch wenn man in dem Jahr in die Elternzeit geht? Hängt der Urlaubsanspruch von der Länge der Elternzeit ab?
I.d.R. hat Elternzeit nichts mit dem Urlaubsansruch zu tun. Dieser wird ja laufend erarbeitet und muss aber i.d.R. (je nach TV) bis Ende März des Folgejahres verbraucht sein. In der Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch, weil dann das Arbeitsverhältnis ruht!
Du hast Urlaubsanspruch für Deine aktive Arbeitszeit. Du kannst Dir die Elternzeit wie "unbezahlten urlaub" oder "freigestellt" betrachten, somit bekommst Du für diese Zeit keinen Urlaubsanspruch. Wie der Mutterschutz angerechnet / bewertet wird, weiß ich nicht, kann Dir aber sicherlich jemand aus der personalabteilung verraten. Wenn Du z.B. bis 30. Juni im aktiven Dienst warst, so hast Du die Hälfte Deines regulären Jahresurlaub zur Verfügung.
bitmap am 13. Dezember 2007 11:04 "Wie der Mutterschutz angerechnet / bewertet wird, weiß ich nicht"
Das findet man im Mutterschutzgesetz (<- ergooglebar) § 17

Bitte googlen nach "Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit" und dort § 17 anschauen.
Vielen Dank bitmap. Habe einen sehr guten Link bei google rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit gefunden. Grüße schwan
bitmap am 13. Dezember 2007 17:44 Nanu, ein Kommentar mit blauem Balken? Hab ich was verpasst? Ich dachte immer blauer Balken = gf-support.