gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Welchen Urlaubsanspruch hat man im Jahr der Entbindung bzw. Start der Elternzeit?

gefragt von schwan am 13.12.2007 um 10:31 Uhr

Behält man den jährlichen Urlaubsanspruch auch wenn man in dem Jahr in die Elternzeit geht? Hängt der Urlaubsanspruch von der Länge der Elternzeit ab?


Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Dezember 2007 10:34
1x
Thumb_up

I.d.R. hat Elternzeit nichts mit dem Urlaubsansruch zu tun. Dieser wird ja laufend erarbeitet und muss aber i.d.R. (je nach TV) bis Ende März des Folgejahres verbraucht sein. In der Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch, weil dann das Arbeitsverhältnis ruht!


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 13. Dezember 2007 10:56
0x
Thumb_up

Du hast Urlaubsanspruch für Deine aktive Arbeitszeit. Du kannst Dir die Elternzeit wie "unbezahlten urlaub" oder "freigestellt" betrachten, somit bekommst Du für diese Zeit keinen Urlaubsanspruch. Wie der Mutterschutz angerechnet / bewertet wird, weiß ich nicht, kann Dir aber sicherlich jemand aus der personalabteilung verraten. Wenn Du z.B. bis 30. Juni im aktiven Dienst warst, so hast Du die Hälfte Deines regulären Jahresurlaub zur Verfügung.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Dezember 2007 11:04

"Wie der Mutterschutz angerechnet / bewertet wird, weiß ich nicht"

Das findet man im Mutterschutzgesetz (<- ergooglebar) § 17


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Dezember 2007 11:03
0x
Thumb_up

Bitte googlen nach "Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit" und dort § 17 anschauen.

Kommentar von Fut07 am 13. Dezember 2007 14:17

Vielen Dank bitmap. Habe einen sehr guten Link bei google rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit gefunden. Grüße schwan

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Dezember 2007 17:44

Nanu, ein Kommentar mit blauem Balken? Hab ich was verpasst? Ich dachte immer blauer Balken = gf-support.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.