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Welchen Stundenlohn als angemeldete Aushilfssekretäriatskraft kann ich verlangen?

gefragt von fullhouse2 am 20.02.2008 um 19:53 Uhr

Hallo, ich habe die Möglichkeit stundenweise, angemeldet in einem Büro zu arbeiten. Nun soll ich einen Stundenlohn vorschlagen. Wer kann mir eine Richtlinie geben? Danke fullhouse2



Reply


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 20. Februar 2008 20:09
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Im Gebäudereinigungs-Gewerbe liegt der Mindestlohn bei ca. 7,80. Eine ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte (auch Bürotätigkeit und Zusatzqualifikation) erhält ein Einstiegsgehalt von ca. 1.500 bis 1.600 Euro monatlich bei 40 Std/Woche, was etwa 8,80 bis 9,40 Stundenlohn entspricht. Die Aushilfsbürotätgkeit würde ich zwischen der ungelernten Reinigerin und der Bürofachkraft ansiedeln, also bei etwa Euro 8,50. Dabei gibt es natürlich für die genannten Berufsgruppen Urlaub, bezahlte Feiertage und Entgelfortzahlung bei Krankheit. Solltest Du ganz unregelmäßig und nur bei geringem Bedarf arbeiten, so dass wirklich nur Aushilfstätigkeit ohne Urlaubsanspruch anzunehmen ist, sollten es 10 % mehr sein.

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 20. Februar 2008 21:39

Wow, das ist ja eine ausführliche, informative Antwort. DH! :)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 20. Februar 2008 22:22

auch für Aushilfskräfte besteht Urlaubsanspruch!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Februar 2008 22:44

Ich könnte mir durchaus Konstellationen vorstellen, wo es nicht so ist. Z.B. 3 Wochen Vertretung für Urlaub im Januar, 2 Wochen Kranheitsvertretung im Juni (beides jeweils befristet mit Sachgrund), ergäben für mich keinen ''vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses''. Aber vielleicht lieg ich da ja auch falsch.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 20. Februar 2008 23:21

Leider werden die Begriffe "Aushilfe" und "geringfügig Beschäftigte" umgangssprachlich nicht scharf getrennt. Wer regelmäßig wenige Stunden arbeitet und unter Euro 400 monatlich verdient, ist geringfügig beschäftigt. Wer nur bei kurzfristigem Bedarf einspringt, ist Aushilfe, auch wenn er hoch verdient. Fullhouse2 hat die Frage insoweit nicht ganz präzise formuliert. Dass fullhouse2 angemeldet werden soll, ist noch kein Abgrenzungskriterium, da in beiden Varianten Schwarzarbeit verboten ist.

bitmap hat Recht, dass es Konstellationen gibt, in denen bei kurzzeitiger Aushilfe kein Urlaubsanspruch entsteht, weil kein voller Monat des Bestehens des Arbeitverhältnisses vorliegt. Ansonsten hat Mismid Recht, dass auch für geringfügig Beschäftigte, die trotz regelmäßiger Arbeit als "Aushilfen" bezeichnet werden, das Bundesurlaubsgesetz gilt.


reveal8
beantwortet von reveal8 am 20. Februar 2008 19:55
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Ich kenne Ashilfen die bekommen zwischen 6 und 8€, ist allerdings im Handel nicht als Sekretärin.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 20. Februar 2008 19:57

ein Eintüter im Supermarkt in Bremerhafen bekommt ja schon 10 € Mindestlohn (Tarif!)

Kommentar von 9695107d34e78fdd61cb1fa374457e52smallreveal8 am 20. Februar 2008 20:01

das man da mehr bekommt als in Thüringen is mir klar

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 20. Februar 2008 20:06

Die Frage kann man pauschal gar nicht beantworten, da hängen viel zu viele Faktoren von ab. Unter anderem Branche, Region, Aufgabengebiet und Verantwortung.


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. Februar 2008 19:55
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Was machste denn da?

Kommentar von fullhouse2 am 20. Februar 2008 19:58

Rechnungen schreiben, Papiere aktualisieren, Mails schreiben, Faxe schreiben, u.s.w


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 20. Februar 2008 19:56
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Hmmm, das hängt von vielen Faktoren ab. Wo lebst du(Großstadt, Kleinstadt), welche Aufgaben und welche Verantwortung sollst du haben, wie ist der Schnitt in der Firma?

Erkundige dich, wieviel in dieser Branche für dein Aufgabengebiet in deinem Umfeld gezahlt wird.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 20. Februar 2008 19:57
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Habe gegoogelt und was mit 10 Euro gefunden, aber der Link ging nicht auf. Weiß daher nicht, ob das realistisch ist.





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