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Welchen Status erlangt ein Ausländer nach Heirat in Deutschland?

gefragt von thommy12thommy12 am 21.06.2009 um 12:38 Uhr

Weiß jemand, wenn man einen Ausländer heiratet, der nur eine Kurzaufenthaltsgenehmigung und Arbeitsbewilligung für ein Jugendaustauschprogramm, ähnlich den Freiwilligen Sozialen Jahr. Wenn ich ihn jetzt heiraten würde, würde er einem deutschen Gleichgestellt oder wie ist das? Gibt es noch etwas zu beachten?

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Ausländer x 313

Toerty
beantwortet von Toerty am 28. Juni 2009 09:26
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Hallo! Ich möchte versuchen dir den normalen Ablauf zu erklären: wenn du einen Ausländer geheiratet hast oder heiraten möchtest, stellt der Ausländer in der deutschen Auslandsvertretung in seinem Land ein Visumsantrag auf Familienzusammenführung.Die beteiligt dann die zuständigen Ausländerbehörde. Wenn alles klappt kann der Ehemann/Ehefrau dann mit einen gültigen Visum einreisen. Hier beantragt er dann eine Aufenthaltselaubnis. Die Erteilung wird dann gem. § 28 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz erfolgen. Bei uns wird sie zunächst für ein Jahr erteilt dann um zwei Jahre verlängert. Nach drei Jahren erfüllt der Ehemann/Ehefrau dann die zeitliche Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis nach § 28. Dazu kommen noch andere Voraussetzung wie z.B. man darf keine öffentlichen Leistungen erhalten usw. Im vorliegenden Fall ist der Ausländer nun schon in Deutschland. Leider weiß ich nicht, was für einen Titel die Peson hat. (§ 16 oder § 18?) Hier solltet ihr zur zuständigen Ausländerbehörde gehen um sich da zu erkundigen, ob ein Zweckwechsel ohne Ausreise möglich ist. Außerdem müsst ihr zum Standesamt. Unter Umständen muss noch ein Ehefähigkeitszeugnis besorgt werden. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Nun ist

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 28. Juni 2009 15:50

Hallo, vielen Dank, damit kann ich schon eher etwas anfangen.


anonym
beantwortet von cemistry am 3. August 2009 08:49
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na zumindest darf er wenn ales klappt hierbleiben nach 3 jahren verheiratet sein,darf natürlich trotzdem keinen bockmist bauen.


thommy12
beantwortet von thommy12 am 21. Juni 2009 13:36
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Die Toleranz und die Hilfsbereitschaft sind natürlich mal wieder grenzenlos! Mann mann mann!


Realito
beantwortet von Realito am 21. Juni 2009 13:03
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Frag doch die, die mit einem Ausländer verheiratet sind. Weiss nicht was du für Probleme siehst.

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 21. Juni 2009 13:35

Wenn ich da welche in meinem Umfeld kennen würde, hätte ich sicher keine Frage in diesem Forum hier gestellt!


anonym
beantwortet von densin53 am 21. Juni 2009 12:43
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Na ob es da etwas zu beachten gibt solltest du eigentlich wissen. Wie heisst es doch: Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht was bessres findet!

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 21. Juni 2009 13:34

Wenn man verliebt ist, prüft man nicht noch andere Möglichkeiten! Ob es nun ein Ausländer ist oder nicht.


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